Neu bei CALVENDO?
RegistrierenHier können Sie unseren kompletten Verlagsvertrag durchlesen, der Grundlage der Beziehung zwischen den Urhebern veröffentlichter CALVENDO-Produkte und CALVENDO ist. Lesen Sie diesen Vertrag bitte aufmerksam durch, bevor Sie Ihre Projekte einreichen. Denn mit dem Einreichen unterzeichnen Sie ihn, automatisch und ohne handschriftliche Unterschrift.
zwischen der
CALVENDO Verlag GmbH
Ottobrunner Straße 39
D-82008 Unterhaching
(im Folgenden: „CALVENDO“)
und
Beispiel Urheber
Mustergültigstraße 1 A
11111 Urheberach
(im Folgenden: „Urheber“)
über das Projekt
„Ideal“
1.1 CALVENDO bringt Ihre Bilder und/oder Texte als Kalender (Wandkalender, Tischkalender etc.), Flipart (z. B. Posterbücher) und gegebenenfalls in weiteren Print- und Digitalformaten in den Handel. Sie sind kreativ, wir beherrschen die Produktions- und Verkaufsprozesse. Das geht einfach und schnell.
1.2 CALVENDO verlangt keine Einstellgebühren und keine Kostenbeteiligung. Das Einstellen ist kostenlos. Sie verdienen bei Printformaten ab dem ersten verkauften Exemplar. Sie legen den Preis fest. Auch bei digitalen Formaten werden Sie erfolgsabhängig beteiligt. Die Honorarabrechnung kontrolliert jedes Jahr ein Wirtschaftsprüfer. Das ist transparent.
1.3 CALVENDO geben Sie nur das Recht, aus Ihren Bildern und Texten Kalender, Flipart und sonstige gedruckte und digitale Produkte zu erstellen und zu vertreiben. Sie können Ihre Bilder, Texte und sonstigen Inhalte jederzeit weiter verwenden. Das ist fair.
1.4 CALVENDO braucht eine gemeinsame Basis für unsere Zusammenarbeit, deshalb gibt es diesen Verlagsvertrag. Wir haben ihn einfach formuliert. Das ist partnerschaftlich.
2.1 CALVENDO bietet eine Online-Plattform, die es Kreativschaffenden ermöglicht, Bilder, Texte und sonstige Inhalte in qualitativ ansprechender Form on- und offline, das heißt in verschiedenen Print- (z. B. Wandschmuck, Kalender, Posterbücher [„Flipart“]) und Digitalformaten als Produkte (im Folgenden: „Content-Produkte“) zu veröffentlichen und zu vermarkten.
2.2 Gegenstand dieses Verlagsvertrages ist die Vervielfältigung und Verbreitung von Content-Produkten sowie den darin enthaltenen Bildern, Inhalten und Texten und die Einräumung von nicht-exklusiven Nutzungsrechten an diesen Inhalten zu dem Zweck der bestmöglichen Verwertung durch CALVENDO und für den Urheber.
2.3 Der Urheber stellt CALVENDO sein bereits über die Online-Plattform erstelltes Content-Produkt (im Folgenden: „Werk“ genannt) zur Veröffentlichung und umfassenden Verwertung zur Verfügung. CALVENDO verpflichtet sich, dem Urheber für realisierte Verkäufe des von ihm erstellten Werks Honorar zu bezahlen und die Abrechnung der Honorare zu verwalten.
2.4 Die durch den Urheber akzeptierten allgemeinen Geschäftsbedingungen von CALVENDO sowie die CALVENDO-Honorartabellen sind Bestandteil dieser Vereinbarung.
3.1 Der Urheber räumt CALVENDO an dem von ihm erstellten Werk, den darin enthaltenen Bildern, Texten und sonstigen Inhalten (im Folgenden: „Inhalte“) sowie – soweit vorhanden – den ergänzenden Angaben für das Impressum und die Produktbeschreibung das nicht-exklusive unwiderrufliche, räumlich unbeschränkte, übertragbare Recht und die Lizenz für den Vertrieb des Werkes ein. Und zwar in Printform oder digitaler Form, direkt oder über Dritte, in allen Print-Formaten und digitalen Formaten und durch alle zur Verfügung stehenden Vertriebswege und digitalen Vertriebsmittel. Umfasst ist unter anderem das Recht
(i) zur Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes bzw. der darin enthaltenen Inhalte (Verlagsrecht) , zum Beispiel als Kalender (Wandkalender, Tischkalender, Taschenkalender etc.), Hardcover, Softcover, Buch und/oder in Zeitschriften, Zeitungen und anderen Sammelwerken, in allen Formaten sowie als Print on Demand; (ii) zur Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes bzw. der darin enthaltenen Inhalte auf elektronischen Datenträgern (elektronisches Offline-Recht); (iii) das Werk bzw. die darin enthaltenen Inhalte in Datenbanken zu speichern und sie Nutzern derart zur Verfügung zu stellen, dass diese sie individuell und nach Belieben über mobile und nicht mobile Endgeräte und via sämtliche Übertragungswege speichern und/oder herunterladen und/oder wiedergeben und interaktiv nutzen können (Online-Recht); (iv) zur Anzeige, Vermarktung, Übermittlung, Bewerbung, zum Vertrieb, Verkauf und zur sonstigen digitalen oder nicht digitalen Zurverfügungstellung des Werks bzw. der darin enthaltenen Inhalte, auch in Social-Media-Kanälen; (v) zur Änderung, Erweiterung und Fortentwicklung des Werks bzw. der darin enthaltenen Inhalte und diese Bearbeitung wie das Werk selbst zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu verwerten. Indem der Urheber in seinem persönlichen Profil Bilder, Kalender, Content-Produkte bzw. sonstige Inhalte zur Personalisierung oder Individualisierung durch Dritte (Handel oder Endkunden) freigibt, räumt der User die in dieser Ziffer 3 genannten Bearbeitungsrechte auch diesen Dritten ein; (vi) das Recht zur Vergabe von deutsch- oder fremdsprachigen Lizenzen in das In- und Ausland; (vii) das Recht der ganzen oder teilweisen Vorab- und Nachveröffentlichung, z. B. in Zeitungen und Zeitschriften, auf elektronischen Datenspeichern oder über Onlineplattformen etc.; (viii) das Merchandising-Recht, d. h. das Recht zur kommerziellen Auswertung des Werks bzw. der darin enthaltenen Inhalte durch Herstellung und Vertrieb von Waren und/oder des Anbietens von Dienstleistungen aller Art unter Verwendung von Vorkommnissen, Namen, Titeln, Abbildungen, Figuren oder sonstigen in einer Beziehung zu dem Werk bzw. den darin enthaltenen Inhalten stehenden Zusammenhängen.
3.2 Dem Urheber ist bekannt, dass CALVENDO als Verlag nach Satzung, Wahrnehmungsvertrag und Verteilungsplan von Verwertungsgesellschaften wie z. B. der VG Wort Vergütungsansprüche zuerkannt sein können. Sofern hierfür Rechtsübertragungen erforderlich sind, erfolgen diese hiermit.
3.3 Weiter räumt der Urheber CALVENDO und jedem anderen CALVENDO-Nutzer die nicht-exklusiven, widerruflichen, räumlich unbeschränkten, an Dritte übertragbaren und lizenzierbaren Rechte für die im Zeitpunkt des Abschlusses dieses Verlagsvertrags unbekannten Nutzungsarten ein. Neue Nutzungen werden gemäß nach §§ 31a, 32c UrhG angemessen vergütet.
3.4 Die Einräumung dieser Rechte gilt für alle Auflagen und Ausgaben und für alle Vertriebswege, insbesondere für Sortiment, Nebenmarkt, Buchgemeinschaft, offene und geschlossene Nutzerkreise und/oder Onlineplattformen.
3.5 Das Recht zur Vergabe von Nutzungsrechten an Dritte endet mit Beendigung des Nutzungsverhältnisses. Bereits bestehende Lizenzverträge bleiben davon unberührt.
3.6 Der Urheber ist berechtigt, den Vertrieb des Werkes jederzeit zeitlich und räumlich zu beschränken, soweit dieser Beschränkung keine bereits abgeschlossenen Nutzungsverträge mit Dritten entgegenstehen und die Durchführung der Beschränkung für CALVENDO möglich ist. Die Beschränkung gilt nur für die Zukunft und erfolgt über das User-Profil über den Link „Vertriebsbeschränkungen“.
3.7 Zur Sicherung einer optimalen Vermarktung gestattet der Urheber CALVENDO, nach eigenem Ermessen sämtliche Marketing- und Verkaufsförderungsaktivitäten in Bezug auf den Verkauf des Werkes durchzuführen, insbesondere das Werk oder Teile des Werkes zu Werbezwecken in vertretbarem Rahmen kostenlos oder preisreduziert zur Verfügung zu stellen. Für solche Marketing- oder Verkaufsförderungsaktivitäten schuldet CALVENDO kein oder reduziertes Honorar. Der Urheber kann nach Kenntnisnahme dem Einsatz seiner Werke für Marketing- und Verkaufsförderungsaktionen jederzeit für die Zukunft widersprechen.
3.8 Soweit ein Urheber für die Erstellung seines Werkes Bilder verwendet, die die Kennung eines anderen Urhebers haben, wird er diese Kennung zum Schutze des Urhebers und seiner Rechte beibehalten, also weder löschen noch abschneiden oder unkenntlich machen.
3.9 CALVENDO verpflichtet sich, den Urheber (Ersteller) eines Werkes auf dem Produkt in angemessener Weise namentlich zu nennen.
Soweit es sich bei dem durch den Urheber erstellten Werk um Wandschmuck (Kalender etc.) handelt, erfüllt dieser, wenn das Werk nicht komplett als Druck-PDF geliefert wird, die folgenden Voraussetzungen:
Format: JPG-Format, Farbtiefe: RGB-Farbraum mit 8 Bit pro Kanal oder Graustufenbilder, Komprimierung: 80% oder besser (Qualitätsstufe 10 oder besser). Die Dateiendung muss „.jpg“ sein. Urheber, die mit CMYK-Bildern arbeiten, müssen zur Erstellung ihres Wandschmucks ihr lokales Layoutprogramm und die PDF-Uploadfunktion benutzen. Lokale Dateinamen dürfen keine Leerzeichen, Sonderzeichen oder Umlaute enthalten.
Auflösung: CALVENDO-Produkte werden mit mindestens 150 DPI und höchstens 300 DPI gedruckt. Projekte mit Bildern, deren Auflösung eine solche Druckqualität nicht erreichen würde, können nicht veröffentlicht werden.
Empfohlene Bildgrößen (Höhe mal Breite):
DIN A2 Hochformat: 7016 × 4961 Pixel
DIN A2 Querformat: 4961 × 7016 Pixel
DIN A3 Hochformat: 4961 × 3508 Pixel
DIN A3 Querformat: 3508 × 4961 Pixel
DIN A4 Hochformat: 3508 × 2480 Pixel
DIN A4 Querformat: 2480 × 3508 Pixel
DIN A5 Hochformat: 2480 × 1748 Pixel
DIN A5 Querformat: 1748 × 2480 Pixel
Quadratischer Kalender (300 mm × 300 mm, = ca. 12 × 12 Inch): 3543 × 3543 Pixel
Mindestbildgrößen (Höhe mal Breite):
DIN A2 Hochformat: 4961 × 3508 Pixel
DIN A2 Querformat: 3508 × 4961 Pixel
DIN A3 Hochformat: 3508 × 2480 Pixel
DIN A3 Querformat: 2480 × 3508 Pixel
DIN A4 Hochformat: 2480 × 1748 Pixel
DIN A4 Querformat: 1748 × 2480 Pixel
DIN A5 Hochformat: 1748 × 1240 Pixel
DIN A5 Querformat: 1240 × 1748 Pixel
Quadratischer Kalender (300 mm × 300 mm, = ca. 12 × 12 Inch): 1772 × 1772 Pixel
Die aufgeführten Bildgrößen sind Nettogrößen, ohne die nötigen Zugaben von 3 mm Beschnitt je Seite!
Dateigrößen: Einzelne Bilddateien sollen eine Größe von 20 MB (JPG) nicht übersteigen und PDF-Komplettlayouts nicht größer als 100 MB sein.
5.1 Um das Gesamtprogramm und damit die anderen User bzw. Urheber nicht zu gefährden, ist CALVENDO zu einer Veröffentlichung des Werks nicht verpflichtet.
5.2 Um für die Zielgruppen möglichst attraktiv und geeignet zu sein, wird das Werk von CALVENDO unter anderem auf die rechtliche Zulässigkeit ausschließlich in Bezug auf schädigende, bedrohende, rassistische, belästigende, beleidigende, gewaltverherrlichende, pornografische, jugendgefährdende Inhalte, die zu beanstanden sind, die handwerkliche Ausführung, die Vollständigkeit der Begleitinformationen (Titel, Produktbeschreibung etc.), die thematische Einordnung in das Verlagsprogramm und den allgemeinen Qualitätseindruck geprüft.
5.3 CALVENDO wird sich bemühen, dem Urheber innerhalb eines Monats nach Beantragung der Freigabe das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen. Ein Anspruch auf Durchführung der Prüfung besteht nicht.
5.4 Ergibt die Prüfung, dass das Werk die in dieser Vereinbarung und den allgemeinen Geschäftsbedingungen von CALVENDO festgelegten Eigenschaften hat und in das Verlagsprogramm von CALVENDO passt, so wird CALVENDO das Werk zur Veröffentlichung auswählen, in der Regel mit einer ISBN- bzw. EAN-Nummer versehen und zum Kauf anbieten. Mit der Freigabe kommt der Verlagsvertrag für dieses Werk verbindlich zustande. Soweit die Prüfung ergibt, dass das Werk aus bestimmten Gründen nicht zur Veröffentlichung freigegeben werden kann, wird CALVENDO dem Urheber diese Gründe mitteilen und kann ihm eine Nachbesserungsmöglichkeit einräumen. Hat der Urheber für ein bestimmtes Werk die Nachbesserung zwei Mal vergeblich versucht, so hat er für dieses Werk keine weiteren Nachbesserungsversuche mehr. Einen Urheber, der insgesamt bei fünf einzelnen Projekten in Folge (d. h. nach 15 erfolglosen Einzel-Einreichungen) abgelehnt wird, kann CALVENDO von der Plattform löschen.
6.1 CALVENDO verpflichtet sich, dem Urheber für jeden realisierten Verkauf eines von dem Urheber erstellten Werkes in Printform Honorar zu bezahlen. Als realisiert gilt ein Verkauf, wenn vom Kunden bzw. Händler der Kaufpreis auf dem Konto von CALVENDO eingegangen ist und für das entsprechende Exemplar des Werkes von CALVENDO innerhalb von 12 Monaten keine Gutschrift an den Kunden bzw. Händler erstellt werden musste (z. B. Remissionsrecht wegen defekter Ware). Soweit in diesem Fall der Urheber bereits vergütet wurde, sind zu viel bezahlte Vergütungen nach Wahl von CALVENDO durch den Urheber zurückzuerstatten oder mit zukünftig fälligen Honorarforderungen zu verrechnen.
6.2 CALVENDO verpflichtet sich, den Urheber an den Einnahmen der Produkte entsprechend der CALVENDO-Honorartabellen für gedruckte (Print) und/oder digitale Produkte zu beteiligen.
6.3 CALVENDO verpflichtet sich, die Abrechnung der Einnahmen aus den Verkäufen des Werkes gegenüber den Endabnehmern und gegenüber dem User durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen.
6.4 Das Honorar errechnet sich bei Werken in Printform als prozentualer Anteil an den mit dem Werk erzielten Netto-Einnahmen. Die genaue Berechnung ergibt sich aus der im Zeitpunkt der Bestätigung dieser Vereinbarung durch den User gültigen CALVENDO-Honorartabelle.
6.5 Bei bestimmten Produkten kann der Urheber die Höhe des erzielbaren Honorars durch seine Preisgestaltung beeinflussen. Die möglichen Preise und ihre Auswirkungen auf das Honorar ergeben sich aus der CALVENDO-Honorartabelle für Urheber.
6.6 Die Honorarabrechnung erfolgt nach jedem Quartal und erst nach Zahlungseingang der für den Verkauf an die Händler und/oder Endkunden in Rechnung gestellten Beträge.
6.7 Sollten für die Honorarabrechnung erforderliche Verkaufsberichte eines Vertriebspartners CALVENDO verspätet zugehen, erfolgt die Abrechnung mit dem Urheber spätestens in dem auf den Zugang der erforderlichen Abrechnung folgenden Quartal. Die Abrechnung wird auch dann jeweils in das Folgequartal verschoben, wenn ein Mindesthonorar von 30,00 € (netto) nicht erreicht wird. Uneinbringliche Forderungen und Annullierungen, Überzahlungen für einen früheren Zeitraum sowie für die Durchsetzung dieser Vereinbarung entstandene Anwaltsgebühren werden vom Honorar in Abzug gebracht.
6.8 CALVENDO ist zu einer Zahlung von Honorar nicht verpflichtet, wenn die aufgrund dieser Vereinbarung eingeräumten Rechte nicht wahrgenommen werden können, etwa weil festgestellt wird, dass die Rechtewahrnehmung eine Verletzung der Rechte Dritter bedeutet.
6.9 CALVENDO ist berechtigt für Dritte (z. B. Zwischenhändler, Promotoren, Katalogbetreiber, Verlagsauslieferungen) für die erfolgreiche Vermittlung von Verkäufen solcher Content-Produkte, an denen der Urheber beteiligt ist, außer dem Anteil an den Verkaufseinnahmen eine Verwaltungs- oder Vermittlungsgebühr in angemessener Höhe einzubehalten, die sich ebenfalls aus der CALVENDO-Honorartabelle ergibt.
6.10 Sollte CALVENDO diese Vereinbarung beenden, weil der Urheber seine Zusicherungen und Gewährleistungen verletzt, ist CALVENDO berechtigt, den Account des Urhebers (Nutzers) bzw. dessen Inhalte zu löschen. In diesem Fall verliert der Urheber seinen Anspruch auf sämtliche Honorare hinsichtlich der gelöschten Inhalte, die noch nicht an ihn ausgezahlt wurden.
7.1 Der Urheber garantiert und gewährleistet, Inhaber sämtlicher Rechte an dem Werk zu sein und über sämtliche Rechte gemäß dieser Vereinbarung verfügen, insbesondere Rechte an den eingestellten Bildern und Inhalten einschließlich der Titelformulierung einräumen zu können. Soweit der Urheber ausländischer Staatsangehöriger ist oder in ausländischen Rechtsordnungen entstandene Inhalte einstellt, garantiert und gewährleistet er, dass diese Inhalte auch nach deutschem Recht gemäß dieser Vereinbarung genutzt werden können.
7.2 Der Urheber ist verpflichtet, etwaige in den begleitenden Informationen der Bilder und sonstigen Inhalte bzw. in den Produktbeschreibungen enthaltene Nutzungsbeschränkungen zu beachten. Jegliche Verwendung der Inhalte entgegen der in den Begleitinformationen enthaltenen Nutzungshinweise und Beschränkungen ist nicht erlaubt.
7.3 Der Urheber garantiert und gewährleistet, dass weder die Ausübung der Rechte gemäß dieser Vereinbarung noch auf den Bildern enthaltenes Material oder gezeigte Motive, noch die genutzten Texte, noch der Verkauf oder Vertrieb des Werkes Rechte am geistigen Eigentum, Schutzrechte oder sonstige Rechte einer natürlichen oder juristischen Person (bzw. eines sonstigen Rechtsträgers) verletzt oder gegen sie verstößt.
7.4 Der Urheber stellt CALVENDO, dessen Bevollmächtigte, Geschäftsführer, Mitarbeiter, verbundene Unternehmen, Unterauftragnehmer und alle anderen Urheber, die das Werk oder Inhalte davon zur Erstellung von weiteren Content-Produkten verwenden, im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang hinsichtlich sämtlicher Forderungen, Haftungsansprüche, Schäden, Klagen oder klagbarer Ansprüche (einschließlich angemessener Rechtsanwaltskosten) frei, die aus einer Verletzung der in dieser Vereinbarung dargelegten Zusicherungen, Gewährleistungen oder Pflichten des Urhebers entstehen. CALVENDO ist berechtigt, zusätzlich auf eigene Kosten einen Anwalt seiner Wahl zur Verteidigung und Beilegung solcher Forderungen oder Klagen zu beauftragen. Es ist dem Urheber bekannt, dass im Falle von Rechtsverletzungen durch von ihm eingestellte Bilder, Texte oder sonstige Inhalte bzw. Content-Produkte ein vollständiger Rückruf aus dem Internet (z. B. Suchmaschinen, Online-Handelskataloge, Social-Media-Plattformen) in den meisten Fällen nicht möglich ist. CALVENDO hat insoweit lediglich eine Kontrollmöglichkeit über die eigene Plattform. Soweit die Inhalte bereits auf Plattformen Dritter verteilt sind, wird sich CALVENDO bemühen, den Urheber hinsichtlich einer möglicherweise erforderlichen Rücknahme der Inhalte zu unterstützen.
7.5 Soweit durch einen Urheber eingestellte Bilder, Texte oder sonstige Inhalte ganz oder teilweise aus Elementen bestehen, die in einer Software zur Erstellung von Designs enthalten sind (z. B. Schriften), versichert der Urheber, die nach den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Software erforderlichen Rechte zur Einbindung dieser Elemente in das durch den Urheber eingestellte Werk sowie zu dessen Verwendung gemäß dieser Vereinbarung zu haben.
7.6 Derzeit ist bei CALVENDO eine Nutzung von Bildern, deren Reproduktionsrechte bei der VG Bild-Kunst liegen, nur nach vorheriger Sondervereinbarung mit der VG Bild-Kunst möglich. Die VG Bild-Kunst nimmt die Reproduktionsrechte für ihre Mitglieder der Berufsgruppe I wahr. Der Urheber versichert daher, entweder kein Mitglied der Berufsgruppe I der VG Bild-Kunst (Bildende Künstler) zu sein bzw. keine Bilder zu verwenden, für die die VG Bild-Kunst die Reproduktionsrechte wahrnimmt oder CALVENDO die Mitgliedschaft in der VG Bild-Kunst bzw. die Verwendung von Bildern, deren Reproduktionsrechte bei der VG Bild-Kunst liegen, anzuzeigen. Die Anzeige erfolgt per E-Mail an: info@calvendo.com unter Angabe des Nutzernamens und des Titels oder Arbeitstitels Ihres Projekt. In diesem Fall kann eine Freigabe nur erfolgen, wenn CALVENDO eine entsprechende Sondervereinbarung mit der VG Bild-Kunst trifft. CALVENDO ist nicht verpflichtet, für eingereichte Werke eine solche Sondervereinbarung mit der VG Bild-Kunst abzuschließen und kann entsprechende Urheber und deren Werke jederzeit von der Freigabe ausschließen. Eine Suchmöglichkeit nach Künstlern mit Reproduktionsrechten bei der VG Bild-Kunst ist zu finden unter www.bildkunst.de.
8.1 Ansprüche des Urhebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. CALVENDO haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und der Plattform, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise beim Urheber entstehen können. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Urhebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung CALVENDOS, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die genannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen CALVENDOS, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
8.2 Jegliche Haftung CALVENDOS aus dieser Vereinbarung ist begrenzt auf die Höhe der Honorare, die dem Urheber gegenüber entsprechend dieser Vereinbarung über einen Zeitraum von 12 Monaten vor Geltendmachung der jeweiligen Forderung fällig sind.
9.1 CALVENDO wird die Organisation der Produktion und des Absatzes des Werkes über die CALVENDO Internet-Plattform übernehmen und den Vertrieb des Werkes fördern. Zu einer Verwertung der eingeräumten Rechte ist CALVENDO nicht verpflichtet.
9.2 CALVENDO wird sämtliche Transaktionen, die Inhalte des Urhebers enthalten, ordnungsgemäß abrechnen und die ihm zustehenden Einnahmen übermitteln.
9.3 CALVENDO kann eine Veröffentlichung jederzeit unterbrechen bzw. widerrufen.
10.1 Der Urheber kann das Werk für die Zukunft von der Plattform entfernen, indem er seinen Account löscht und/oder das Werk in seinem Account inaktiv setzt. In der Vergangenheit eingestellte Werke können dann nicht deaktiviert werden, wenn einer Entfernung bereits abgeschlossene Nutzungsverträge mit Dritten entgegenstehen oder die Entfernung aus sonstigen Gründen für CALVENDO nicht möglich ist.
10.2 CALVENDO kann jederzeit und aus beliebigem Grund Änderungen an der Plattform vornehmen oder Funktionen löschen oder einstellen.
10.3 CALVENDO kann einen Account löschen, wenn ein Urheber gegen die Regeln von CALVENDO verstößt, zum Beispiel die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dabei werden sämtliche durch diesen Urheber eingestellten Inhalte ebenfalls gelöscht, es sei denn in der Vergangenheit eingestellte und nicht gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßende Bilder, Inhalte oder Content-Produkte des Urhebers sind bereits Bestandteil eines veröffentlichten und mit Bildern anderer Nutzer verbundenen Content-Produkts geworden.
10.4 Nach der Löschung eines Accounts (siehe 5.4, 10.3) werden alle personenbezogenen Daten des Urhebers dauerhaft gelöscht, sobald diese für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses, zum Beispiel für die Auszahlung von Vergütungsansprüchen, nicht mehr erforderlich sind.
11.1 Auf diesen Vertrag ist das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden.
11.2 Sofern es sich bei dem Urheber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand München.
11.3 Der Urheber bestätigt ausdrücklich, sowohl die Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung als auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen von CALVENDO, die CALVENDO-Honorartabellen sowie alle weiteren Vereinbarungen gelesen und akzeptiert zu haben, die durch Bezugnahme Bestandteil der vorliegenden Vereinbarung geworden sind.
11.4 Soweit CALVENDO es versäumt, auf irgendeiner Bestimmung dieser Vereinbarung zu bestehen oder eine solche durchzusetzen, so ist dies nicht als Verzicht auf eine Bestimmung oder ein Recht zu werten.
11.5 CALVENDO ist berechtigt, diese Vereinbarung ohne die Zustimmung des Urhebers auf eine andere Partei zu übertragen, sofern sich diese Partei verpflichtet, an die Bestimmungen der Vereinbarung gebunden zu sein.
11.6 Sollte ein Teil der Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein, so sind die unwirksamen Bestimmungen oder Teilbestimmungen von den Parteien, oder – falls von den Parteien keine Einigung erzielt werden kann – von einem zuständigen Gericht durch eine oder mehrere wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die den Inhalt der unwirksamen gesamten oder Teilbestimmung so genau wie möglich wiedergeben.