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Hier können Sie unseren kompletten Verlagsvertrag durchlesen, der Grundlage der Beziehung zwischen den Urhebern veröffentlichter CALVENDO-Produkte und CALVENDO ist. Lesen Sie diesen Vertrag bitte aufmerksam durch, bevor Sie Ihre Projekte einreichen. Denn mit dem Einreichen unterzeichnen Sie ihn, automatisch und ohne handschriftliche Unterschrift.


 

CALVENDO-Verlagsvertrag

 

zwischen der

 

CALVENDO Verlag GmbH

Ottobrunner Straße 39

D-82008 Unterhaching

(im Folgenden: „CALVENDO“) 

und

 

Beispiel Urheber

Mustergültigstraße 1 A

11111 Urheberach

(im Folgenden: „Urheber“)

 

über das Projekt

„Ideal“

 

1. CALVENDO-Grundsätze für Urheber

1.1  CALVENDO bringt Ihre Bilder und/oder Texte als Kalender (Wand­kalender, Tischkalender etc.), Flipart (z. B. Posterbücher) und gegebe­nenfalls in weiteren Print- und Digitalformaten in den Handel. Sie sind kreativ, wir beherrschen die Produktions- und Verkaufsprozesse. Das geht einfach und schnell.

1.2  CALVENDO verlangt keine Einstellgebühren und keine Kosten­beteiligung. Das Einstellen ist kostenlos. Sie verdienen bei Print­formaten ab dem ersten ver­kauften Exemplar. Sie legen den Preis fest. Auch bei digitalen Formaten werden Sie erfolgsabhängig betei­ligt. Die Honorarabrechnung kontrolliert jedes Jahr ein Wirtschafts­prüfer. Das ist transparent.

1.3  CALVENDO geben Sie nur das Recht, aus Ihren Bildern und Texten Kalender, Flipart und sonstige gedruckte und digitale Produkte zu er­stellen und zu ver­treiben. Sie können Ihre Bilder, Texte und sonstigen Inhalte jederzeit weiter verwenden. Das ist fair.

1.4  CALVENDO braucht eine gemeinsame Basis für unsere Zusammen­arbeit, des­halb gibt es diesen Verlagsvertrag. Wir haben ihn einfach formuliert. Das ist partnerschaftlich.

2. Vertragsgegenstand

2.1  CALVENDO bietet eine Online-Plattform, die es Kreativschaffenden ermög­licht, Bilder, Texte und sonstige Inhalte in qualitativ anspre­chender Form on- und offline, das heißt in verschiedenen Print- (z. B. Wandschmuck, Kalender, Posterbücher [„Flipart“]) und Digital­formaten als Produkte (im Folgenden: „Content-Produkte“) zu veröf­fentlichen und zu vermarkten.

2.2  Gegenstand dieses Verlagsvertrages ist die Vervielfältigung und Verbreitung von Content-Produkten sowie den darin enthaltenen Bildern, Inhalten und Texten und die Einräumung von nicht-exklusi­ven Nutzungsrechten an diesen Inhalten zu dem Zweck der best­möglichen Verwertung durch CALVENDO und für den Urheber.

2.3  Der Urheber stellt CALVENDO sein bereits über die Online-Plattform erstelltes Content-Produkt (im Folgenden: „Werk“ genannt) zur Ver­öffentlichung und umfassenden Verwertung zur Verfügung. CALVENDO verpflichtet sich, dem Urhe­ber für realisierte Verkäufe des von ihm erstellten Werks Honorar zu bezahlen und die Abrechnung der Hono­rare zu verwalten.

2.4  Die durch den Urheber akzeptierten allgemeinen Geschäftsbedin­gungen von CALVENDO sowie die CALVENDO-Honorartabellen sind Bestandteil dieser Verein­barung.

3. Rechteeinräumung

3.1  Der Urheber räumt CALVENDO an dem von ihm erstellten Werk, den darin enthaltenen Bildern, Texten und sonstigen Inhalten (im Fol­genden: „Inhalte“) sowie – soweit vorhanden – den ergänzenden Angaben für das Impressum und die Produktbeschreibung das nicht-exklusive unwiderrufliche, räumlich unbe­schränkte, übertragbare Recht und die Lizenz für den Vertrieb des Werkes ein. Und zwar in Printform oder digitaler Form, direkt oder über Dritte, in allen Print-Formaten und digitalen Formaten und durch alle zur Verfügung ste­hen­den Vertriebswege und digitalen Vertriebsmittel. Umfasst ist unter anderem das Recht

(i) zur Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes bzw. der darin enthaltenen Inhalte (Verlagsrecht) , zum Beispiel als Kalender (Wandkalender, Tischkalender, Taschenkalender etc.), Hardcover, Softcover, Buch und/oder in Zeitschriften, Zeitungen und anderen Sammelwerken, in allen Formaten sowie als Print on Demand; (ii) zur Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes bzw. der darin enthalte­nen Inhalte auf elektronischen Datenträgern (elektronisches Offline-Recht); (iii) das Werk bzw. die darin enthaltenen Inhalte in Daten­banken zu speichern und sie Nutzern derart zur Verfügung zu stellen, dass diese sie indivi­duell und nach Belieben über mobile und nicht mobile Endgeräte und via sämtliche Übertragungswege speichern und/oder herunterladen und/oder wie­dergeben und interaktiv nutzen können (Online-Recht); (iv) zur Anzeige, Ver­marktung, Übermittlung, Bewerbung, zum Vertrieb, Verkauf und zur sonstigen digitalen oder nicht digitalen Zurverfügungstellung des Werks bzw. der darin ent­haltenen Inhalte, auch in Social-Media-Kanälen; (v) zur Änderung, Erwei­terung und Fortentwicklung des Werks bzw. der darin enthalte­nen Inhalte und diese Bearbeitung wie das Werk selbst zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbrei­ten und zu verwerten. Indem der Urheber in seinem persönlichen Profil Bilder, Kalender, Content-Produkte bzw. sonstige Inhalte zur Personalisierung oder Individualisierung durch Dritte (Handel oder Endkunden) freigibt, räumt der User die in dieser Ziffer 3 genannten Bearbeitungsrechte auch diesen Dritten ein; (vi) das Recht zur Vergabe von deutsch- oder fremdsprachigen Lizenzen in das In- und Ausland; (vii) das Recht der ganzen oder teilweisen Vorab- und Nachveröffentlichung, z. B. in Zeitungen und Zeitschrif­ten, auf elektronischen Datenspeichern oder über Onlineplattformen etc.; (viii) das Merchandising-Recht, d. h. das Recht zur kommer­ziellen Auswertung des Werks bzw. der darin enthaltenen Inhalte durch Herstellung und Vertrieb von Waren und/oder des Anbietens von Dienstleistungen aller Art unter Verwendung von Vorkommnissen, Namen, Titeln, Abbildungen, Figuren oder sonstigen in einer Bezie­hung zu dem Werk bzw. den darin enthaltenen Inhalten stehenden Zusammenhängen.

3.2  Dem Urheber ist bekannt, dass CALVENDO als Verlag nach Satzung, Wahr­nehmungsvertrag und Verteilungsplan von Verwertungsgesell­schaften wie z. B. der VG Wort Vergütungsansprüche zuerkannt sein können. Sofern hierfür Rechtsübertragungen erforderlich sind, erfol­gen diese hiermit.

3.3  Weiter räumt der Urheber CALVENDO und jedem anderen CALVENDO-Nutzer die nicht-exklusiven, widerruflichen, räumlich un­beschränkten, an Dritte über­tragbaren und lizenzierbaren Rechte für die im Zeitpunkt des Abschlusses dieses Verlagsvertrags unbekannten Nutzungsarten ein. Neue Nutzungen werden gemäß nach §§ 31a, 32c UrhG angemessen vergütet.

3.4  Die Einräumung dieser Rechte gilt für alle Auflagen und Ausgaben und für alle Vertriebswege, insbesondere für Sortiment, Nebenmarkt, Buchgemein­schaft, offene und geschlossene Nutzerkreise und/oder Onlineplattformen.

3.5  Das Recht zur Vergabe von Nutzungsrechten an Dritte endet mit Beendigung des Nutzungsverhältnisses. Bereits bestehende Lizenz­verträge bleiben davon unberührt.

3.6  Der Urheber ist berechtigt, den Vertrieb des Werkes jederzeit zeit­lich und räumlich zu beschränken, soweit dieser Beschränkung keine bereits abge­schlossenen Nutzungsverträge mit Dritten entgegenstehen und die Durchfüh­rung der Beschränkung für CALVENDO möglich ist. Die Beschränkung gilt nur für die Zukunft und erfolgt über das User-Profil über den Link „Vertriebsbeschrän­kungen“.

3.7  Zur Sicherung einer optimalen Vermarktung gestattet der Urheber CALVENDO, nach eigenem Ermessen sämtliche Marketing- und Ver­kaufsförderungsaktivitä­ten in Bezug auf den Verkauf des Werkes durchzuführen, insbesondere das Werk oder Teile des Werkes zu Werbezwecken in vertretbarem Rahmen kostenlos oder preisreduziert zur Verfügung zu stellen. Für solche Marketing- oder Verkaufsför­de­rungsaktivitäten schuldet CALVENDO kein oder reduziertes Honorar. Der Urhe­ber kann nach Kenntnisnahme dem Einsatz seiner Werke für Marketing- und Verkaufsförderungsaktionen jederzeit für die Zukunft widersprechen.

3.8  Soweit ein Urheber für die Erstellung seines Werkes Bilder ver­wendet, die die Kennung eines anderen Urhebers haben, wird er diese Kennung zum Schutze des Urhebers und seiner Rechte beibe­halten, also weder löschen noch abschneiden oder unkenntlich machen.

3.9  CALVENDO verpflichtet sich, den Urheber (Ersteller) eines Werkes auf dem Produkt in angemessener Weise namentlich zu nennen.

4. Eigenschaften des Wandschmucks (Kalender, Flipart etc.)

Soweit es sich bei dem durch den Urheber erstellten Werk um Wand­schmuck (Kalender etc.) handelt, erfüllt dieser, wenn das Werk nicht komplett als Druck-PDF geliefert wird, die folgenden Voraussetzun­gen:

Format: JPG-Format, Farbtiefe: RGB-Farbraum mit 8 Bit pro Kanal oder Graustufenbilder, Komprimie­rung: 80% oder besser (Qualitätsstufe 10 oder besser). Die Dateiendung muss „.jpg“ sein. Urheber, die mit CMYK-Bildern arbei­ten, müssen zur Erstellung ihres Wandschmucks ihr lokales Layout­programm und die PDF-Uploadfunktion benutzen. Lokale Dateinamen dürfen keine Leerzeichen, Sonderzeichen oder Umlaute enthalten.

Auflösung: CALVENDO-Produkte werden mit mindestens 150 DPI und höchstens 300 DPI gedruckt. Projekte mit Bildern, deren Auflösung eine solche Druckqua­lität nicht erreichen würde, können nicht veröf­fentlicht werden.

Empfohlene Bildgrößen (Höhe mal Breite):

DIN A2 Hochformat: 7016 × 4961 Pixel

DIN A2 Querformat: 4961 × 7016 Pixel

DIN A3 Hochformat: 4961 × 3508 Pixel

DIN A3 Querformat: 3508 × 4961 Pixel

DIN A4 Hochformat: 3508 × 2480 Pixel

DIN A4 Querformat: 2480 × 3508 Pixel

DIN A5 Hochformat: 2480 × 1748 Pixel

DIN A5 Querformat: 1748 × 2480 Pixel

Quadratischer Kalender (300 mm × 300 mm, = ca. 12 × 12 Inch): 3543 × 3543 Pixel

Mindestbildgrößen (Höhe mal Breite):

DIN A2 Hochformat: 4961 × 3508 Pixel

DIN A2 Querformat: 3508 × 4961 Pixel

DIN A3 Hochformat: 3508 × 2480 Pixel

DIN A3 Querformat: 2480 × 3508 Pixel

DIN A4 Hochformat: 2480 × 1748 Pixel

DIN A4 Querformat: 1748 × 2480 Pixel

DIN A5 Hochformat: 1748 × 1240 Pixel

DIN A5 Querformat: 1240 × 1748 Pixel

Quadratischer Kalender (300 mm × 300 mm, = ca. 12 × 12 Inch): 1772 × 1772 Pixel

Die aufgeführten Bildgrößen sind Nettogrößen, ohne die nötigen Zugaben von 3 mm Beschnitt je Seite!

Dateigrößen: Einzelne Bilddateien sollen eine Größe von 20 MB (JPG) nicht übersteigen und PDF-Komplettlayouts nicht größer als 100 MB sein.

5. Freigabe und Veröffentlichung

5.1  Um das Gesamtprogramm und damit die anderen User bzw. Urhe­ber nicht zu gefährden, ist CALVENDO zu einer Veröffentlichung des Werks nicht verpflich­tet.

5.2  Um für die Zielgruppen möglichst attraktiv und geeignet zu sein, wird das Werk von CALVENDO unter anderem auf die rechtliche Zuläs­sigkeit ausschließlich in Bezug auf schädigende, bedrohende, rassistische, belästigende, beleidigende, gewaltverherrlichende, pornografische, jugendgefährdende Inhalte, die zu beanstanden sind, die hand­werkliche Ausführung, die Vollständigkeit der Begleitinformationen (Titel, Pro­duktbeschreibung etc.), die themati­sche Einordnung in das Verlagsprogramm und den allgemeinen Qua­litätseindruck geprüft.

5.3  CALVENDO wird sich bemühen, dem Urheber innerhalb eines Mo­nats nach Beantragung der Freigabe das Ergebnis der Prüfung mitzu­teilen. Ein Anspruch auf Durchführung der Prüfung besteht nicht.

5.4  Ergibt die Prüfung, dass das Werk die in dieser Vereinbarung und den all­gemeinen Geschäftsbedingungen von CALVENDO festgelegten Eigenschaften hat und in das Verlagsprogramm von CALVENDO passt, so wird CALVENDO das Werk zur Veröffentlichung auswählen, in der Regel mit einer ISBN- bzw. EAN-Nummer versehen und zum Kauf an­bieten. Mit der Freigabe kommt der Verlagsvertrag für dieses Werk verbindlich zustande. Soweit die Prüfung ergibt, dass das Werk aus bestimmten Gründen nicht zur Veröffentlichung freigegeben werden kann, wird CALVENDO dem Urheber diese Gründe mitteilen und kann ihm eine Nachbesse­rungsmöglichkeit einräumen. Hat der Urheber für ein bestimmtes Werk die Nachbesserung zwei Mal vergeblich versucht, so hat er für dieses Werk keine weiteren Nachbesserungsversuche mehr. Einen Urheber, der insgesamt bei fünf einzelnen Projekten in Folge (d. h. nach 15 erfolglosen Einzel-Einreichungen) abgelehnt wird, kann CALVENDO von der Plattform löschen.

6. Honorar

6.1  CALVENDO verpflichtet sich, dem Urheber für jeden realisierten Verkauf eines von dem Urheber erstellten Werkes in Printform Honorar zu bezahlen. Als reali­siert gilt ein Verkauf, wenn vom Kunden bzw. Händler der Kaufpreis auf dem Konto von CALVENDO eingegangen ist und für das entsprechende Exemplar des Werkes von CALVENDO inner­halb von 12 Monaten keine Gutschrift an den Kunden bzw. Händler erstellt werden musste (z. B. Remissionsrecht wegen defekter Ware). Soweit in diesem Fall der Urheber bereits vergütet wurde, sind zu viel bezahlte Vergütungen nach Wahl von CALVENDO durch den Urheber zurück­zuerstatten oder mit zukünftig fälligen Honorarforderungen zu verrechnen.

6.2  CALVENDO verpflichtet sich, den Urheber an den Einnahmen der Produkte entsprechend der CALVENDO-Honorartabellen für gedruckte (Print) und/oder digitale Produkte zu beteiligen.

6.3  CALVENDO verpflichtet sich, die Abrechnung der Einnahmen aus den Ver­käufen des Werkes gegenüber den Endabnehmern und gegen­über dem User durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu las­sen.

6.4  Das Honorar errechnet sich bei Werken in Printform als prozen­tualer Anteil an den mit dem Werk erzielten Netto-Einnahmen. Die genaue Berechnung ergibt sich aus der im Zeitpunkt der Bestätigung dieser Vereinbarung durch den User gültigen CALVENDO-Honorar­tabelle.

6.5  Bei bestimmten Produkten kann der Urheber die Höhe des erziel­baren Ho­norars durch seine Preisgestaltung beeinflussen. Die mögli­chen Preise und ihre Auswirkungen auf das Honorar ergeben sich aus der CALVENDO-Honorartabelle für Urheber.

6.6  Die Honorarabrechnung erfolgt nach jedem Quartal und erst nach Zah­lungseingang der für den Verkauf an die Händler und/oder End­kunden in Rech­nung gestellten Beträge.

6.7  Sollten für die Honorarabrechnung erforderliche Verkaufsberichte eines Vertriebspartners CALVENDO verspätet zugehen, erfolgt die Ab­rechnung mit dem Urheber spätestens in dem auf den Zugang der erforderlichen Abrechnung fol­genden Quartal. Die Abrechnung wird auch dann jeweils in das Folgequartal verschoben, wenn ein Min­desthonorar von 30,00 € (netto) nicht erreicht wird. Unein­bringliche Forde­rungen und Annullierungen, Überzahlungen für einen früheren Zeit­raum sowie für die Durchsetzung dieser Vereinbarung entstandene An­waltsgebühren werden vom Honorar in Abzug gebracht.

6.8  CALVENDO ist zu einer Zahlung von Honorar nicht verpflichtet, wenn die aufgrund dieser Vereinbarung eingeräumten Rechte nicht wahrgenommen wer­den können, etwa weil festgestellt wird, dass die Rechtewahrnehmung eine Verletzung der Rechte Dritter bedeutet.

6.9  CALVENDO ist berechtigt für Dritte (z. B. Zwischenhändler, Promo­toren, Katalogbetreiber, Verlagsauslieferungen) für die erfolgreiche Vermittlung von Verkäufen solcher Content-Produkte, an denen der Urheber beteiligt ist, außer dem Anteil an den Verkaufseinnahmen eine Verwaltungs- oder Vermittlungs­gebühr in angemessener Höhe einzubehalten, die sich ebenfalls aus der CALVENDO-Honorartabelle ergibt.

6.10  Sollte CALVENDO diese Vereinbarung beenden, weil der Urheber seine Zusicherungen und Gewährleistungen verletzt, ist CALVENDO be­rechtigt, den Account des Urhebers (Nutzers) bzw. dessen Inhalte zu löschen. In diesem Fall verliert der Urheber seinen Anspruch auf sämtliche Honorare hinsichtlich der gelöschten Inhalte, die noch nicht an ihn ausgezahlt wurden.

7. Zusicherungen, Freistellungen und Gewährleistung

7.1  Der Urheber garantiert und gewährleistet, Inhaber sämtlicher Rechte an dem Werk zu sein und über sämtliche Rechte gemäß dieser Vereinbarung ver­fügen, insbesondere Rechte an den eingestellten Bildern und Inhalten ein­schließlich der Titelformulierung einräumen zu können. Soweit der Urheber ausländischer Staatsangehöriger ist oder in ausländischen Rechtsordnungen entstandene Inhalte ein­stellt, garantiert und gewährleistet er, dass diese In­halte auch nach deutschem Recht gemäß dieser Vereinbarung genutzt werden können.

7.2  Der Urheber ist verpflichtet, etwaige in den begleitenden Infor­mationen der Bilder und sonstigen Inhalte bzw. in den Produkt­beschreibungen enthaltene Nutzungsbeschränkungen zu beachten. Jegliche Verwendung der Inhalte ent­gegen der in den Begleit­informationen enthaltenen Nutzungshinweise und Be­schränkungen ist nicht erlaubt.

7.3  Der Urheber garantiert und gewährleistet, dass weder die Aus­übung der Rechte gemäß dieser Vereinbarung noch auf den Bildern enthaltenes Material oder gezeigte Motive, noch die genutzten Texte, noch der Verkauf oder Vertrieb des Werkes Rechte am geistigen Eigentum, Schutzrechte oder sonstige Rechte einer natürlichen oder juristischen Person (bzw. eines sonstigen Rechtsträgers) verletzt oder gegen sie verstößt.

7.4  Der Urheber stellt CALVENDO, dessen Bevollmächtigte, Geschäfts­führer, Mit­arbeiter, verbundene Unternehmen, Unterauftragnehmer und alle anderen Ur­heber, die das Werk oder Inhalte davon zur Erstellung von weiteren Content-Produkten verwenden, im größt­möglichen gesetzlich zulässigen Umfang hin­sichtlich sämtlicher For­derungen, Haftungsansprüche, Schäden, Klagen oder klagbarer An­sprüche (einschließlich angemessener Rechtsanwaltskosten) frei, die aus einer Verletzung der in dieser Vereinbarung dargelegten Zusiche­rungen, Gewährleistungen oder Pflichten des Urhebers entstehen. CALVENDO ist berech­tigt, zusätzlich auf eigene Kosten einen Anwalt seiner Wahl zur Verteidigung und Beilegung solcher Forderungen oder Klagen zu beauftragen. Es ist dem Ur­heber bekannt, dass im Falle von Rechtsverletzungen durch von ihm einge­stellte Bilder, Texte oder sonstige Inhalte bzw. Content-Produkte ein vollstän­diger Rückruf aus dem Internet (z. B. Suchmaschinen, Online-Handelskataloge, Social-Media-Plattformen) in den meisten Fällen nicht möglich ist. CALVENDO hat insoweit lediglich eine Kontrollmöglichkeit über die eigene Platt­form. So­weit die Inhalte bereits auf Plattformen Dritter verteilt sind, wird sich CALVENDO bemühen, den Urheber hinsichtlich einer mög­licherweise erforderlichen Rück­nahme der Inhalte zu unterstützen.

7.5  Soweit durch einen Urheber eingestellte Bilder, Texte oder sons­tige Inhalte ganz oder teilweise aus Elementen bestehen, die in einer Software zur Erstel­lung von Designs enthalten sind (z. B. Schriften), versichert der Urheber, die nach den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Software erforderlichen Rechte zur Einbindung dieser Ele­mente in das durch den Urheber eingestellte Werk sowie zu dessen Verwendung gemäß dieser Vereinbarung zu haben.

7.6  Derzeit ist bei CALVENDO eine Nutzung von Bildern, deren Repro­duktions­rechte bei der VG Bild-Kunst liegen, nur nach vorheriger Sondervereinbarung mit der VG Bild-Kunst möglich. Die VG Bild-Kunst nimmt die Reproduktions­rechte für ihre Mitglieder der Berufsgruppe I wahr. Der Urheber versichert da­her, entweder kein Mitglied der Berufsgruppe I der VG Bild-Kunst (Bildende Künstler) zu sein bzw. keine Bilder zu verwenden, für die die VG Bild-Kunst die Repro­duktionsrechte wahrnimmt oder CALVENDO die Mitgliedschaft in der VG Bild-Kunst bzw. die Verwendung von Bildern, deren Reproduktions­rechte bei der VG Bild-Kunst liegen, anzuzeigen. Die Anzeige erfolgt per E-Mail an: info@calvendo.com unter Angabe des Nutzernamens und des Titels oder Arbeitstitels Ihres Projekt. In diesem Fall kann eine Freigabe nur erfolgen, wenn CALVENDO eine entsprechende Sondervereinbarung mit der VG Bild-Kunst trifft. CALVENDO ist nicht verpflichtet, für einge­reichte Werke eine solche Sondervereinbarung mit der VG Bild-Kunst abzuschließen und kann entsprechende Urheber und deren Werke jederzeit von der Freigabe ausschließen. Eine Suchmöglichkeit nach Künstlern mit Reproduktionsrechten bei der VG Bild-Kunst ist zu fin­den unter www.bildkunst.de.

8. Haftungsbeschränkung

8.1  Ansprüche des Urhebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. CALVENDO haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Stö­rungen der technischen Anlagen und der Plattform, unrichtige In­halte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise beim Urheber entstehen können. Hiervon ausgenom­men sind Scha­densersatzansprüche des Urhebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung CALVENDOS, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beru­hen. Die genannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfül­lungsgehilfen CALVENDOS, wenn An­sprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

8.2  Jegliche Haftung CALVENDOS aus dieser Vereinbarung ist begrenzt auf die Höhe der Honorare, die dem Urheber gegenüber entsprechend dieser Verein­barung über einen Zeitraum von 12 Monaten vor Gel­tendmachung der jewei­ligen Forderung fällig sind.

9. Rechte und Pflichten von CALVENDO

9.1  CALVENDO wird die Organisation der Produktion und des Absatzes des Werkes über die CALVENDO Internet-Plattform übernehmen und den Vertrieb des Werkes fördern. Zu einer Verwertung der einge­räumten Rechte ist CALVENDO nicht ver­pflichtet.

9.2  CALVENDO wird sämtliche Transaktionen, die Inhalte des Urhebers enthal­ten, ordnungsgemäß abrechnen und die ihm zustehenden Einnahmen über­mitteln.

9.3  CALVENDO kann eine Veröffentlichung jederzeit unterbrechen bzw. wider­rufen.

10. Laufzeit und Kündigung

10.1  Der Urheber kann das Werk für die Zukunft von der Plattform entfernen, indem er seinen Account löscht und/oder das Werk in sei­nem Account inaktiv setzt. In der Vergangenheit eingestellte Werke können dann nicht deaktiviert werden, wenn einer Entfernung be­reits abgeschlossene Nutzungsverträge mit Dritten entgegenstehen oder die Entfernung aus sonstigen Gründen für CALVENDO nicht mög­lich ist.

10.2  CALVENDO kann jederzeit und aus beliebigem Grund Änderungen an der Plattform vornehmen oder Funktionen löschen oder einstellen.

10.3  CALVENDO kann einen Account löschen, wenn ein Urheber gegen die Regeln von CALVENDO verstößt, zum Beispiel die allgemeinen Ge­schäftsbedingungen. Dabei werden sämtliche durch diesen Urheber eingestellten Inhalte ebenfalls gelöscht, es sei denn in der Vergan­genheit eingestellte und nicht gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßende Bilder, Inhalte oder Content-Produkte des Urhebers sind bereits Bestandteil eines veröffentlichten und mit Bildern anderer Nutzer verbundenen Content-Produkts geworden.

10.4  Nach der Löschung eines Accounts (siehe 5.4, 10.3) werden alle personen­bezogenen Daten des Urhebers dauerhaft gelöscht, sobald diese für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses, zum Beispiel für die Auszahlung von Vergütungsansprüchen, nicht mehr erforderlich sind.

11. Schlussbestimmungen

11.1  Auf diesen Vertrag ist das deutsche Recht unter Ausschluss des Überein­kommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (UN-Kaufrecht) anzu­wenden.

11.2  Sofern es sich bei dem Urheber um einen Kaufmann, eine juris­tische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-recht­liches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand München.

11.3  Der Urheber bestätigt ausdrücklich, sowohl die Bestimmungen der vorlie­genden Vereinbarung als auch die allgemeinen Geschäfts­bedingungen von CALVENDO, die CALVENDO-Honorartabellen sowie alle weiteren Vereinbarungen gelesen und akzeptiert zu haben, die durch Bezugnahme Bestandteil der vor­liegenden Vereinbarung geworden sind.

11.4  Soweit CALVENDO es versäumt, auf irgendeiner Bestimmung dieser Verein­barung zu bestehen oder eine solche durchzusetzen, so ist dies nicht als Ver­zicht auf eine Bestimmung oder ein Recht zu werten.

11.5  CALVENDO ist berechtigt, diese Vereinbarung ohne die Zustim­mung des Ur­hebers auf eine andere Partei zu übertragen, sofern sich diese Partei verpflich­tet, an die Bestimmungen der Vereinbarung gebunden zu sein.

11.6  Sollte ein Teil der Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein, so sind die unwirksamen Bestimmungen oder Teilbestim­mungen von den Parteien, oder – falls von den Par­teien keine Einigung erzielt werden kann – von einem zuständigen Gericht durch eine oder mehrere wirk­same Bestimmungen zu erset­zen, die den Inhalt der unwirksamen gesamten oder Teilbestimmung so genau wie möglich wiedergeben.