Gültig ab: 15.07.2024
1.1 CALVENDO bringt Ihre Bilder und/oder Texte als Kalender (Wandkalender, Tischkalender etc.), Flipart (z. B. Posterbücher) und gegebenenfalls in weiteren Printformaten wie zum Beispiel einseitig bzw. mit einem Bild bedruckten Produkten sowie in Digitalformaten in den Handel. Sie sind kreativ, wir beherrschen die Produktions- und Verkaufsprozesse. Das geht einfach und schnell.
1.2 CALVENDO verlangt keine Gebühren und keine Kostenbeteiligung. Das Einstellen ist kostenlos. Sie verdienen bei Printformaten ab dem ersten verkauften Exemplar. Sie legen den Preis fest. Auch bei digitalen Formaten werden Sie erfolgsabhängig beteiligt. Die Honorarabrechnung kontrolliert ein Wirtschaftsprüfer. Das ist transparent.
1.3 CALVENDO geben Sie nur das Recht, aus Ihren Bildern und Texten Kalender, Flipart, SPP und sonstige gedruckte und digitale Produkte zu erstellen und zu vertreiben. Sie können Ihre Bilder, Texte und sonstigen Inhalte jederzeit weiter verwenden. Das ist fair.
1.4 CALVENDO braucht eine gemeinsame Basis für unsere Zusammenarbeit, deshalb gibt es diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Wir haben sie einfach formuliert. Das ist partnerschaftlich.
2.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „Vereinbarung“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen CALVENDO und den Urhebern bzw. Usern (im Folgenden: „User“) der Internet-Plattform von CALVENDO (im Folgenden „Plattform“). Die Plattform dient der Erstellung und Veröffentlichung von Bildern, Texten, Templates und sonstigen Inhalten (im Folgenden: „Inhalte“) on- und offline, das heißt in verschiedenen Print- (z. B. Wandschmuck, Kalender, Single Page Products (d.h. auf einzelnen Inhalten aufbauende Produkte wie zum Beispiel – aber nicht ausschließlich – Puzzles, Foto-Leinwände, Foto-Kissen, Stoffdesigns, Dekore (im Folgenden: „SPP“), Posterbücher [„Flipart“]) und Digitalformaten als Produkte (im Folgenden „Content-Produkte“). Neben dieser Vereinbarung gelten die CALVENDO-Honorartabellen sowie die CALVENDO-Datenschutzerklärung. Für jedes zu veröffentlichende Content-Produkt gilt für den einstellenden User ferner jeweils entweder der CALVENDO-Verlagsvertrag (z.B. für Kalender) oder die CALVENDO-SPP-Vereinbarung (für alle Arten von SPP). Welche dieser beiden zusätzlichen Vereinbarungen für Ihr Content-Produkt gilt, ist auch aus der Vertragstabelle ersichtlich. Für weitere Einzelheiten lesen Sie bitte unsere Fragen-und-Antworten-Liste (FAQ). Im Falle von Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und dem CALVENDO-Verlagsvertrag bzw. dem CALVENDO-SPP-Vereinbarung, gehen die Regelungen im CALVENDO-Verlagsvertrag bzw. CALVENDO-SPP-Vereinbarung den Regelungen dieser Vereinbarung vor.
2.2 Die CALVENDO-Plattform ermöglicht es Usern, gedruckte und digitale Content-Produkte zu erstellen oder zu deren Erstellung beizutragen, etwa indem sie Bilder (Fotos, Illustrationen, Grafiken etc.) und/oder Texte und/oder sonstige Inhalte einstellen und/oder auf der Grundlage eingestellter Inhalte Content-Produkte entwerfen. Soweit erstellte Content-Produkte in das Verlagsprogramm von CALVENDO passen und zur Veröffentlichung ausgewählt werden, organisiert CALVENDO die Veröffentlichung und den Vertrieb im stationären und im Online-Handel weltweit. Unterschiedliche Content-Produkte (z.B. SPP im Vergleich zu Kalendern) können dabei unterschiedlichen jeweils durch CALVENDO festgelegten Kriterien und Anforderungen unterliegen (vgl. auch Ziff. 5 und Ziff. 7).
2.3 Für die Geschäftsbeziehung zwischen CALVENDO und den Usern gilt ausschließlich die zum Zeitpunkt der Bestätigung durch den User gültige Fassung dieser Vereinbarung einschließlich der in diese Vereinbarung einbezogenen Zusatzbestimmungen. Von dieser Vereinbarung abweichende Vereinbarungen finden nur Anwendung, wenn sie durch CALVENDO schriftlich anerkannt wurden.
Änderungen dieser Vereinbarung werden dem User auf elektronischem Kommunikationsweg in einer Weise bekannt gegeben, die es dem User erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken. Sie gelten als genehmigt, wenn der User nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich oder auf elektronischem Weg Widerspruch erhebt oder wenn er zuvor den Änderungen ausdrücklich zustimmt. Auf diese Folge wird CALVENDO den User bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Möchte der User die Änderungen nicht annehmen und hat eine entsprechende Erklärung abgegeben, kann der User keine neuen Content-Produkte erstellen oder zur Veröffentlichung einreichen und CALVENDO ist berechtigt, diese Vereinbarung zu kündigen und den Account des Users zu löschen.
4.1 Die Nutzung der Plattform zur Erstellung und Suche von Content-Produkten, z. B. die Bedienung von Teilen des Layout-Publisher Tools, wird allen Internet-Usern bereitgestellt. Die Nutzung ist ohne Registrierung möglich. Um den Zugriff auf die gesamte Funktionalität freizuschalten, Inhalte einstellen und Content-Produkte zur Veröffentlichung einreichen und Verlagsverträge oder SPP-Vereinbarungen abschließen zu können, ist eine kostenlose Registrierung als User erforderlich.
4.2 Die Registrierung erfolgt auf der Startseite oder einer Unterseite mit dem Link „Registrieren“ über das Anmeldeformular. Nach Eingabe seiner persönlichen Angaben erhält der User zu seiner eigenen Sicherheit eine Bestätigungsmail mit einem Aktivierungslink, mit dem die Registrierung bestätigt wird.
4.3 Registrieren können sich nur unbeschränkt geschäftsfähige, volljährige natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften. Die Registrierung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft erfolgt durch die vertretungsberechtigte(n) Person(en). Jeder User darf nur einen Account anlegen; dieser ist nicht übertragbar.
4.4 Der User sichert zu, dass Informationen, die er im Zusammenhang mit der Einrichtung seines Accounts angibt, wie Name, Anschrift und E-Mail-Adresse, zum Zeitpunkt der Zurverfügungstellung richtig sind. Er verpflichtet sich, die Informationen stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Um Missbrauch vorzubeugen, darf der User bei der Registrierung keine falsche Identität verwenden (sich also nicht als eine andere Person ausgeben). Für die spätere Veröffentlichung von Content-Produkten hingegen darf der User ein Pseudonym wählen, das (nach außen nicht erkennbar) seinem Klarnamen zugeordnet ist.
4.5 Der User wird keinen Usernamen und kein Passwort verwenden, zu deren Nutzung er nicht berechtigt ist.
4.6 Für die Sicherheit der anderen User kann der Account eines Users, der gegen die in dieser Vereinbarung genannten Pflichten verstößt, durch CALVENDO gelöscht werden.
4.7 Ein User, dessen Account durch CALVENDO gelöscht wurde, darf keinen neuen Account anlegen.
5.1 Auf der Plattform eingestellte Bilder müssen für die Verwendung in sämtlichen Content-Produkten, die nicht SPP-Produkte sind, folgende Voraussetzungen erfüllen:
Format: JPG, oder PNG-Farbtiefe: RGB-Farbraum mit 8 Bit pro Kanal , Komprimierung: 80 % oder besser (Qualitätsstufe 10 oder besser). Die Dateiendung muss „.jpg“ bzw. „.png“ sein. User, die mit CMYK-Bildern arbeiten, müssen vor dem Upload die Bilder in RGB umwandeln.. Lokale Dateinamen dürfen keine Leerzeichen, Sonderzeichen oder Umlaute enthalten.
Auflösung: CALVENDO-Produkte, die keine SPP sind, werden mit mindestens 150 DPI und höchstens 300 DPI gedruckt. Projekte mit Bildern, deren Auflösung eine solche Druckqualität nicht erreichen würde, können nicht veröffentlicht werden.
Dateigrößen: Einzelne Bilddateien sollen eine Größe von 20 MB (JPG) nicht übersteigen.
Empfohlene Bildgrößen (300 dpi) (Höhe mal Breite):
Die aufgeführten Bildgrößen sind netto Formatgrößen, ohne die nötigen Zugaben von 3 mm Beschnitt je Seite!
DIN A2 Hochformat: 7016 × 4961 Pixel
DIN A2 Querformat: 4961 × 7016 Pixel
DIN A3 Hochformat: 4961 × 3508 Pixel
DIN A3 Querformat: 3508 × 4961 Pixel
Doppel-DIN A3 Querformat: 3508 × 4961 Pixel
DIN A4 Hochformat: 3508 × 2480 Pixel
DIN A4 Querformat: 2480 × 3508 Pixel
Doppel-DIN A4 Querformat: 2480 × 3508 Pixel
DIN A5 Hochformat: 2480 × 1748 Pixel
DIN A5 Querformat: 1748 × 2480 Pixel
Quadratischer Kalender (300 mm × 300 mm, = ca. 12 × 12 Inch): 3543 × 3543 Pixel
Mindestbildgrößen (150 dpi) (Höhe mal Breite, inkl. 3 mmm Beschnitt):
DIN A2 Hochformat: (600 mm × 426 mm), 3543 × 2516 Pixel
DIN A2 Querformat: (426 mm × 600 mm), 2516 × 3543 Pixel
DIN A3 Hochformat: (426 mm × 303 mm), 2516 × 1789 Pixel
DIN A3 Querformat: (303 mm × 426 mm), 1789 × 2516 Pixel
Doppel-DIN A3 Querformat: (303 mm × 426 mm), 1789 × 2516 Pixel
DIN A4 Hochformat: (303 mm × 216 mm), 1789 × 1276 Pixel
DIN A4 Querformat: (216 mm × 303 mm), 1276 × 1789 Pixel
Doppel-DIN A4 Querformat: (216 mm × 303 mm), 1276 × 1789 Pixel
DIN A5 Hochformat: (216 mm × 154 mm), 1276 × 909 Pixel
DIN A5 Querformat: (154 mm × 303 mm), 909 × 1276 Pixel
Quadratischer Kalender (303 mm × 303 mm), 1789 × 1789 Pixel
5.2 Auf der Plattform eingestellte Bilder müssen für die Verwendung in SPP-Produkten die in den FAQ beschriebenen Voraussetzungen erfüllen.
5.3 Der User ist verpflichtet, sämtliche durch CALVENDO abgefragten Informationen und Inhalte, z. B. Titel, Bildunterschriften, Urhebernennungen, Schlagwörter vollständig und richtig anzugeben.
5.4 Der Inhalt der bei CALVENDO eingestellten Bilder und sonstigen Inhalte wird ausschließlich von dem jeweiligen User bestimmt. Die Verantwortung für die Bilder und sonstigen Inhalte selbst sowie für sämtliche Informationen, Daten, Texte, Grafiken, die unter Verwendung der Plattform durch den User gespeichert, veröffentlicht oder übermittelt werden, liegt daher ausschließlich und uneingeschränkt beim User.
5.5 Im Rahmen der Nutzung der Plattform ist es dem User untersagt:
5.6 CALVENDO behält sich vor, Inhalte (Bilder etc.) und/oder den Account von Usern, die gegen die vorstehenden Userpflichten ganz oder teilweise verstoßen, ohne vorherige Ankündigung und ohne Begründung zu löschen.
6.1 CALVENDO verpflichtet sich, dem User auf der Grundlage der jeweils gültigen CALVENDO-Honorartabellen Honorar zu zahlen für
6.2 CALVENDO verpflichtet sich, die Abrechnung der Einnahmen aus den Verkäufen von Content-Produkten gegenüber dem Handel bzw. den Endkunden und gegenüber dem User durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen.
6.3 Das Honorar errechnet sich als prozentualer Anteil an den mit den Content-Produkten erzielten Nettoeinnahmen. Die genaue Berechnung ergibt sich aus der hinsichtlich des konkreten Content-Produktes im Zeitpunkt der Einreichung bzw. Bestätigung durch den User gültigen CALVENDO-Honorartabelle. Die Höhe des Honorars kann unter anderem davon abhängig sein, ob der User
6.4 Die Abrechnung und Auszahlung des Honorars erfolgt in regelmäßigen Abständen gemäß den Vorgaben im jeweils zum Content-Produkt zugehörigen Einzelvertrag (d.h. CALVENDO Verlagsvertrag oder jeweilige CALVENDO-SSP-Vereinbarung).
7.1 Um das Gesamtprogramm und damit die anderen User nicht zu gefährden, ist CALVENDO zu einer Veröffentlichung der durch die User eingestellten Inhalte bzw. Content-Produkte nicht verpflichtet.
7.2 Eingestellte Content-Produkte werden von CALVENDO unter anderem auf die rechtliche Zulässigkeit, die handwerkliche Ausführung, die Vollständigkeit der Begleitinformationen (Titel, Produktbeschreibung etc.), die thematische Einordnung in das Verlagsprogramm, Veröffentlichungstermine und den allgemeinen Qualitätseindruck geprüft. Damit soll erreicht werden, dass das CALVENDO-Verlagsprogramm für die CALVENDO-Zielgruppen und den Handel möglichst attraktiv und geeignet ist.
7.3. Spätestens 36 Monate nach der Erstveröffentlichung prüft CALVENDO jede Veröffentlichung auf ihre Vermarktungsfähigkeit. Hat sich ein Content-Produkt nicht oder kaum verkauft, kann CALVENDO das Produkt aus dem Angebot nehmen. Als Richtwert für die Verkäuflichkeit gilt mindestens eine Bestellung pro Projekt pro Kalenderjahr.
7.4 Es steht CALVENDO frei, zu bestimmten besonders intensiven Phasen in der Kalenderbranche bzw. in intensiven Verkaufsphasen der SPP - insbesondere im 4. Quartal des Jahres - die Editiermöglichkeiten von frei gegebenen Kalenderprojekten und SPP vorübergehend einzuschränken oder zeitweise vollständig zu deaktivieren. Dies kann erforderlich sein, um eine reibungslose Zusammenarbeit mit dem Handel zu ermöglichen und dient der besseren Absatzfähigkeit der Kalender und SPP im Interesse der User. In diesen Fällen wird der User in seinem Account über die vorübergehende Beschränkung bzw. Deaktivierung informiert und benachrichtigt, sobald die Editiermöglichkeiten wieder frei geschaltet sind.
8.1 Ein User, der auf der Plattform Inhalte oder Content-Produkte einstellt und freischaltet, räumt CALVENDO mit der Freigabe (bei Bildern für Printprodukte z. B. unter “Projekte eingereicht“) an diesen Inhalten sowie den angegebenen Metadaten das nicht-exklusive, unwiderrufliche, räumlich unbeschränkte, an Dritte übertragbare und lizenzierbare Recht ein, die Inhalte zu bearbeiten, allein oder mit anderen Inhalten gemeinsam zur Erstellung von Content-Produkten zu nutzen und diese Content-Produkte zu vertreiben, in Printform oder digitaler Form, direkt oder über Dritte, in allen Print-Formaten und digitalen Formaten, durch alle zur Verfügung stehenden Vertriebswege und digitalen Vertriebsmittel.
Umfasst ist u. a. das Recht
(i) zur Vervielfältigung und Verbreitung der Inhalte (Verlagsrecht), zum Beispiel als Kalender (Wandkalender, Tischkalender, Taschenkalender etc.), Hardcover-/ Softcover- Buch, Stoff-/Dekor-Druck, Puzzle und/oder in Zeitschriften, Zeitungen und anderen Sammelwerken, in allen Formaten sowie als Print on Demand; (ii) zur Vervielfältigung und Verbreitung der Inhalte auf elektronischen Datenträgern (elektronisches Offline-Recht); (iii) die Inhalte in Datenbanken zu speichern und sie Usern derart zur Verfügung zu stellen, dass diese sie individuell und nach Belieben über mobile und nicht mobile Endgeräte und via sämtliche Übertragungswege speichern und/oder downloaden und/oder wiedergeben und interaktiv nutzen können (Online-Recht); (iv) zur Anzeige, Vermarktung, Übermittlung, Bewerbung, zum Vertrieb, Verkauf und zur sonstigen digitalen oder nicht digitalen Zurverfügungstellung der Inhalte, auch in Social Media Kanälen; (v) zur Abänderung, Erweiterung und Fortentwicklung der Inhalte (auch mittels der Verwendung bzw. des Trainings von System der Künstlicher Intelligenz) und diese Bearbeitung wie die Inhalte selbst zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu verwerten.; (vi) das Recht zur Vergabe von deutsch- oder fremdsprachigen Lizenzen in das In- und Ausland; (vii) das Recht der ganzen oder teilweisen Vorab- und Nachveröffentlichung, zum Beispiel in Zeitungen und Zeitschriften, auf elektronischen Datenspeichern oder über Onlineplattformen etc.; (viii) das Merchandising-Recht, das heißt das Recht zur kommerziellen Auswertung der Inhalte durch Herstellung und Vertrieb von Waren und/oder des Anbietens von Dienstleistungen aller Art unter Verwendung von Vorkommnissen, Namen, Titeln, Abbildungen, Figuren oder sonstigen in einer Beziehung zu den Inhalten stehenden Zusammenhängen.
8.2 Weiter räumt der User CALVENDO die nicht-exklusiven, widerruflichen, räumlich unbeschränkten, an Dritte übertragbaren und lizenzierbaren Rechte für die im Zeitpunkt des Abschlusses dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unbekannten Nutzungsarten ein. Neue Nutzungen werden gemäß §§ 31a, 32c UrhG angemessen vergütet.
8.3 Die Einräumung dieser Rechte gilt für alle Auflagen und Ausgaben und für alle Vertriebswege, insbesondere für Buchhandel, Buchgemeinschaft, Spielwaren. Kunst- & Möbelhandel, Nebenmarkt und offene und geschlossene Userkreise und/oder Onlineplattformen.
8.4 Das Recht zur Vergabe von Nutzungsrechten an Dritte endet mit Beendigung des Nutzungsverhältnisses. Bereits bestehende Lizenzverträge bleiben davon unberührt.
8.5 Zur Sicherung einer optimalen Vermarktung gestattet der User CALVENDO, nach eigenem Ermessen sämtliche Marketing- und Verkaufsförderungsaktivitäten in Bezug auf den Verkauf der Inhalte durchzuführen, insbesondere die Inhalte zu Werbezwecken in vertretbarem Rahmen kostenlos oder preisreduziert zur Verfügung zu stellen. Für solche Marketing- oder Verkaufsförderungsaktivitäten schuldet CALVENDO kein oder reduziertes Honorar.
9.1 Indem ein User Inhalte bzw. Content-Produkte auf der Plattform einstellt, garantiert und gewährleistet er, der Inhaber sämtlicher erforderlicher Rechte an den eingestellten Inhalten bzw. Content-Produkten zu sein und über sämtliche Rechte gemäß dieser Vereinbarung verfügen zu können, insbesondere Rechte an den eingestellten Inhalten bzw. Content-Produkten einräumen zu können. Der User garantiert und gewährleistet, dass er bei Bildern, die Personen oder Personengruppen oder als Eigentum identifizierbare Objekte oder Kunst- oder Designobjekte enthalten, von den abgebildeten Parteien bzw. den Eigentümern der abgebildeten Objekte bzw. den Künstlern oder Verwertungsgesellschaften, soweit dies gesetzlich erforderlich ist, eine wirksame Freigabeerklärung eingeholt bzw. auf sonstige Weise sichergestellt hat, dass die nach dieser Vereinbarung vorgesehene Verwendung der Bilder zulässig ist. Soweit der User ausländischer Staatsangehöriger ist oder in ausländischen Rechtsordnungen entstandene Inhalte einstellt, garantiert und gewährleistet er, dass diese Inhalte auch nach deutschem Recht gemäß dieser Vereinbarung genutzt werden können.
Der User wird CALVENDO die Freigabeerklärung und sonstige Informationen und Unterlagen, die bestätigen, dass der User Inhaber aller erforderlichen Rechte im Sinne dieser Vereinbarung ist, auf Verlangen unverzüglich vorlegen. Der User sichert zu und steht dafür ein, dass die Informationen und Unterlagen, die er CALVENDO auf eine solche Anfrage hin zur Verfügung stellt, aktuell, vollständig und richtig sind. Der User ermächtigt CALVENDO, direkt oder über Dritte, zur Abfrage von Informationen, die zur Überprüfung der entsprechenden Rechte erforderlich sind.
9.2 Der User garantiert und gewährleistet, dass weder die Ausübung der Rechte gemäß dieser Vereinbarung noch auf den Inhalten enthaltenes Material, noch deren Verkauf oder Vertrieb in Form von Content-Produkten, Rechte am geistigen Eigentum, Schutzrechte (z.B. Markenrechte) oder sonstige Rechte einer Person oder juristischen Person (bzw. eines sonstigen Rechtsträgers) verletzt oder gegen sie verstößt.
9.3 Soweit der User Drittmaterial zur Erstellung der von ihm eingestellten Inhalte oder Content-Produkte verwendet, liegt es in der alleinigen Verantwortung des User zu prüfen, ob etwaige in den begleitenden Infor¬mationen der Bilder und sonstigen Inhalte bzw. in den Produkt¬beschreibungen enthaltene Nutzungsbeschränkungen einer Verwendung im Content-Produkt und der Nutzung nach diesem Vertrag entgegenstehen. Gegebenenfalls muss der Urheber entsprechende Rechte bei den jeweiligen Rechteinhabern für eine Nutzung im Werk separat erwerben. Jegliche Verwendung von Drittinhalten ent¬gegen der in den Begleit¬informationen enthaltenen Nutzungshinweise und Be-schränkungen ist nicht erlaubt.
9.4 Der User garantiert und gewährleistet, dass sämtliche durch den User eingestellten Inhalte bzw. Content-Produkte die unter Ziffer 5 dieser Vereinbarung festgelegten Anforderungen und technischen Spezifikationen erfüllen.
9.5 CALVENDO ist jederzeit berechtigt, den Vertrieb eines von User erstellten Content-Produktes einzustellen und Inhalte des Users von seiner Plattform zu löschen, insbesondere bei drohenden Rechtsverletzungen. CALVENDO wird den User bei Ansprüchen Dritter wegen Rechtsverletzungen, insbesondere der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verletzung von Urheberrechten oder Markenrechten, durch den Vertrieb seiner Inhalte bzw. eines von ihm erstellten Content-Produktes informieren. Der User wird CALVENDO nach besten Kräften bei der Verteidigung von Drittansprüchen unterstützen und der Urheber stellt CALVENDO, dessen Bevollmächtigte, Geschäfts¬führer, Mit¬arbeiter, verbundene Unternehmen, Unterauftragnehmer und alle anderen Ur¬heber, die Inhalte des Users zur Erstellung von weiteren Content-Produkten verwenden, hin-sichtlich sämtlicher For¬derungen, Haftungsansprüche, Klagen oder klagbarer An¬sprüche frei, die aus einer Verletzung der in dieser Vereinbarung dargelegten Zusiche¬rungen, Gewährleistungen oder Pflichten des Users entstehen und ersetzt CALVENDO alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten, Schäden und erforderlichen Aufwendungen und Auslagen (einschließlich der Kosten der Rechtsberatung und Rechtsverteidigung). Als Ersatz für die aufgewendete Arbeitszeit zur internen Bearbeitung eines Vorfalles ist CALVENDO berechtigt, dem User eine angemessene Bearbeitungsgebühr, jedoch mindestens 100 Euro, in Rechnung zu stellen. Der User ist berechtigt, den Nachweis eines geringeren Aufwands zur Bearbeitung zu führen.
9.6 Es ist dem User bekannt, dass im Falle von Rechtsverletzungen durch von ihm einge¬stellte Bilder, Texte oder sonstige Inhalte bzw. Content-Produkte ein vollstän¬diger Rückruf aus dem Internet (z. B. Suchmaschinen, Online-Handelskataloge, Social-Media-Plattformen) in den meisten Fällen nicht möglich ist. CALVENDO hat insoweit lediglich eine Kontrollmöglichkeit über die eigene Platt¬form. So¬weit die Inhalte bereits auf Plattformen Dritter verteilt sind, wird sich CALVENDO bemühen, den User hinsichtlich einer mög¬licherweise erforderlichen Rücknahme der Inhalte zu unterstützen.
9.7 Soweit durch einen User eingestellte Inhalte ganz oder teilweise aus Elementen bestehen, die in einer Software zur Erstellung von Designs enthalten sind (z.B. Schriftarten), versichert der User, die nach den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Software erforderlichen Rechte zur Einbindung dieser Elemente in die durch den User eingestellten Inhalte sowie zu deren Verwendung gemäß dieser Vereinbarung zu haben.
9.8 Der User garantiert und gewährleistet, dass die auf die Plattform eingestellten Inhalte bzw. die Content-Produkte keine Sperrmechanismen, Schutzvorkehrungen oder ähnlichen Beschränkungen enthalten, welche die in dieser Vereinbarung vorgesehene Nutzung verhindern.
9.9 Die Zusicherungen und Gewährleistungen sowie Freistellungsverpflichtung nach diesem Abschnitt gelten ausdrücklich auch für vom User mit Hilfe von Systemen Künstlicher Intelligenz erstellte Bilder, Texte und sonstige Inhalte. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Users sicherzustellen, dass eine Verwendung der Inhalte, insbesondere des KI-erstellten Motivs nach den Vorgaben dieses Vertrags rechtmäßig ist. Der User verpflichtet sich, Bild-Inhalte, die mit Hilfe von Systemen Künstlicher Intelligenz erstellt wurden, beim Upload mit einem entsprechenden Hinweis zu versehen.
9.10 Derzeit ist bei CALVENDO eine Nutzung von Bildern, deren Reproduktionsrechte bei der VG Bild-Kunst liegen, nur nach vorheriger Sondervereinbarung mit der VG Bild-Kunst möglich. Die VG Bild-Kunst nimmt die Reproduktionsrechte für ihre Mitglieder der Berufsgruppe I wahr. Der User versichert daher, entweder kein Mitglied der Berufsgruppe I der VG Bild-Kunst (Bildende Künstler) zu sein bzw. keine Bilder zu verwenden, für die die VG Bild-Kunst die Reproduktionsrechte wahrnimmt oder CALVENDO die Mitgliedschaft in der VG Bild-Kunst bzw. die Verwendung von Bildern, deren Reproduktionsrechte bei der VG Bild-Kunst liegen, anzuzeigen. Die Anzeige erfolgt per E-Mail an: info@calvendo.com unter Angabe des Usernamens und des Titels oder Arbeitstitels. In diesem Fall kann eine Freigabe nur erfolgen, wenn CALVENDO eine entsprechende Sondervereinbarung mit der VG Bild-Kunst trifft. CALVENDO ist nicht verpflichtet für eingereichte Werke eine solche Sondervereinbarung mit der VG Bild-Kunst abzuschließen und kann entsprechende User und deren Bilder jederzeit von der Freigabe ausschließen. Eine Suchmöglichkeit nach Künstlern mit Reproduktionsrechten bei der VG Bild-Kunst ist zu finden unter www.bildkunst.de.
CALVENDO ist bestrebt, die bestmögliche Verfügbarkeit der Plattform zu gewährleisten. Ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit besteht jedoch nicht. Die Verfügbarkeit der Plattform kann aus redaktionellen oder aus technischen Gründen, z. B. wegen routinemäßiger oder erforderlicher Wartungsarbeiten, Netz- oder Systemausfällen oder wegen höherer Gewalt, Streik oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder aus sonstigen Gründen zeitweise beschränkt sein. Der User kann deswegen gleich aus welchem Rechtsgrund keine Ansprüche gegen CALVENDO geltend machen.
11.1 CALVENDO haftet dem User gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
11.2 In sonstigen Fällen haftet CALVENDO – soweit in Ziff. 11.3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der User regelmäßig vertrauen durfte (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von CALVENDO vorbehaltlich der Regelung in Ziff. 11.3 ausgeschlossen.
11.3 Die Haftung von CALVENDO für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
12.1 Ein User ist jederzeit berechtigt, diese Vereinbarung zu kündigen und die Zusammenarbeit mit CALVENDO zu beenden. Soweit ein User die Plattform nicht mehr länger nutzen oder eingestellte Inhalte oder Content-Produkte für die Zukunft von der Plattform entfernen möchte, kann er dies jederzeit tun, indem er seinen Account deaktiviert und/oder Inhalte oder Content-Produkte inaktiv setzt.
12.2 CALVENDO ist berechtigt, diese Vereinbarung mit einem User mit einer Frist von 4 Wochen ordentlich zu kündigen. Außerdem ist CALVENDO zu einer außerordentlichen Kündigung dieser Vereinbarung in den in dieser Vereinbarung genannten Fällen oder aus sonstigen wichtigem Grund berechtigt. Mit Kündigung dieser Vereinbarung enden auch etwaige abgeschlossene CALVENDO Verlagsverträge, SPP-Vereinbarungen oder sonstige mit dem Nutzer abgeschlossene Verträge über Inhalte.
12.3 CALVENDO wird nach Beendigung den Account des Users löschen. Eine Beendigung der Zusammenarbeit lässt jedoch die Rechte CALVENDO’s an Inhalten, die bereits Bestandteil eines veröffentlichten Content-Produktes geworden sind oder eine Druckauflage produziert wurde oder bereits Gegenstand abgeschlossener Vertriebs- und Nutzungsverträge mit Dritten sind, unberührt. CALVENDO ist berechtigt, die entsprechenden Rechte an diesen Inhalten im erforderlichen Umfang zeitlich unbeschränkt weiter zu nutzen.
Im Falle der Kündigung oder Beschränkung der Zusammenarbeit durch den Nutzer gilt dies entsprechend. Insbesondere ist es möglich, dass der User in der Vergangenheit eingestellte Inhalte und Content-Produkte nicht deaktiviert kann, wenn diese bereits Bestandteil eines veröffentlichten Content-Produktes geworden sind oder eine Druckauflage produziert wurde oder einer Entfernung bereits abgeschlossene Vertriebs- oder Nutzungsverträge mit Dritten entgegenstehen oder die Entfernung aus sonstigen Gründen für CALVENDO nicht möglich ist.
12.3 CALVENDO kann jederzeit und aus beliebigem Grund Änderungen an der Plattform vornehmen oder Funktionen löschen oder einstellen.
12.4 Nach der Löschung eines Accounts werden alle personenbezogenen Daten des Users dauerhaft gelöscht, sobald diese für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses, z. B. für die Auszahlung von Vergütungsansprüchen, nicht mehr erforderlich sind.
13.1 CALVENDO erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen personenbezogene Daten des Users. CALVENDO beachtet dabei die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung . Ohne Einwilligung des Users wird CALVENDO Bestands- und Nutzungsdaten des Users nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
13.2 Ohne die Einwilligung des Users wird CALVENDO personenbezogene Daten des Users nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
13.3 Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Users und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die CALVENDO-Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der CALVENDO-Plattform jederzeit über den Link „Datenschutzerklärung“ in druckbarer Form abrufbar ist.
14.1 Auf diesen Vertrag ist das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. 4. 1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden.
14.2 Sofern es sich bei dem User um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand München.
14.3 Der User bestätigt ausdrücklich, sowohl die Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung als auch die CALVENDO-Honorartabellen sowie alle weiteren Vereinbarungen (zum Beispiel den CALVENDO-Verlagsvertrag sowie die CALVENDO-SPP-Vereinbarung) gelesen und akzeptiert zu haben, die durch Bezugnahme Bestandteil der vorliegenden Vereinbarung geworden sind.
14.4 Soweit CALVENDO es versäumt, auf irgendeiner Bestimmung dieser Vereinbarung zu bestehen oder eine solche durchzusetzen, so ist dies nicht als Verzicht auf eine Bestimmung oder ein Recht zu werten.
14.5 CALVENDO ist berechtigt, diese Vereinbarung ohne die Zustimmung des Users auf eine andere Partei zu übertragen, sofern sich diese Partei verpflichtet, an die Bestimmungen der Vereinbarung gebunden zu sein.
14.6 Sollte ein Teil der Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein, so sind die unwirksamen Bestimmungen oder Teilbestimmungen von den Parteien, oder – falls von den Parteien keine Einigung erzielt werden kann – von einem zuständigen Gericht durch eine oder mehrere wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die den Inhalt der unwirksamen gesamten oder Teilbestimmung so genau wie möglich wiedergeben.
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