Neu bei CALVENDO?
Registrieren
zwischen der
CALVENDO Verlag GmbH
Ottobrunner Straße 39
82008 Unterhaching
(im Folgenden: „CALVENDO“)
und
Beispiel Urheber
Mustergültigstraße 1 A
11111 Urheberach
Musterland
(im Folgenden: „Rechteinhaber“)
zur Veröffentlichung von SPP-Werken
1.1 CALVENDO bringt Ihre Bilder, Texte, Templates und sonstigen Inhalte (im Folgenden: „Inhalte“) als einseitig bedruckte Produkte bzw. auf einzelnen Inhalten aufbauende Produkte wie zum Beispiel – aber nicht ausschließlich – Puzzles, Foto-Leinwände, Foto-Kissen, Stoffdesigns, Dekore (Single Page Products, im Folgenden: „SPP“) in den Handel. Sie sind kreativ, wir beherrschen die Produktions- und Verkaufsprozesse. Das geht einfach und schnell.
1.2 CALVENDO verlangt von Ihnen keine Einstellgebühren und keine Kostenbeteiligung. Das Einstellen ist kostenlos. Sie verdienen ab dem ersten verkauften Exemplar. Sie legen den Preis fest. Die Honorarabrechnung kontrolliert jedes Jahr ein Wirtschaftsprüfer. Das ist transparent.
1.3 CALVENDO geben Sie nur das Recht, aus Ihren Inhalten SPP zu erstellen und zu vertreiben. Sie räumen nicht-exklusive Nutzungsrechte ein und können somit Ihre Inhalte jederzeit anderweitig weiter verwenden. Das ist fair.
1.4 CALVENDO braucht eine gemeinsame Basis für unsere Zusammenarbeit, deshalb gibt es diese CALVENDO-SPP-Vereinbarung (im Folgenden: „Vereinbarung“). Wir haben sie einfach formuliert. Das ist partnerschaftlich.
2.1 CALVENDO bietet eine Online-Plattform, die es Kreativschaffenden und Rechteinhabern ermöglicht, Inhalte in qualitativ ansprechender Form als SPP zu veröffentlichen und zu vermarkten.
2.2 Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Vervielfältigung und Verbreitung von SPP sowie den darin enthaltenen Inhalten (Bilder, Texte etc.) und die Einräumung von nicht-exklusiven Nutzungsrechten an diesen Inhalten zu dem Zweck der bestmöglichen Verwertung durch CALVENDO und für den Rechteinhaber.
2.3 Der Rechteinhaber stellt CALVENDO seine unter „Meine Projekte“ eingestellten und in dem dortigen „SPP-Bildrechte- und Metadaten-Modul“ (im Folgenden „SBM“) als SPP freigegebenen Inhalte (im Folgenden: „Werk“ bzw. „Werke“ genannt) zur Veröffentlichung sowie umfassenden Verwertung als SPP zur Verfügung. Indem der Rechteinhaber im SBM die Inhalte (Bilder, Texte etc.) mit „Als SPP publizieren“ markiert und dafür ggf. zuvor oder erstmalig die Bedingungen dieser SPP-Vereinbarung akzeptiert, erfolgt die Freigabe und Rechteeinräumung bzw. der Abschluss dieser Vereinbarung. Ab dem Zeitpunkt des erstmaligen Akzeptierens gilt diese Vereinbarung auch für alle zukünftigen durch den Rechteinhaber mit „Als SPP publizieren“ markierten Inhalte. Hierauf wird der Rechteinhaber beim erstmaligen Akzeptieren dieser Vereinbarung sowie bei den zukünftigen Freigaben ausdrücklich hingewiesen.
In „Meine Projekte“ in Kombination mit dem SBM wird dem Rechteinhaber gezeigt, welche seiner Inhalte jeweils zu welchen SPP werden sollen bzw. wurden. Der Rechteinhaber hat innerhalb des SBM die Möglichkeit, Änderungen an den seine Inhalte betreffenden Bildausschnitten, Informationen und Metadaten vorzunehmen bzw. zusätzliche Inhalte freizugeben oder frei gegebene Inhalte zu deaktivieren. Soweit diese Änderungen rechtlich relevant sind und eine bereits bestehende SPP-Vereinbarung betreffen, wird der Rechteinhaber innerhalb des SBM deutlich darauf hingewiesen und gebeten, zu bestätigen, dass er die jeweiligen Änderungen wünscht und zur Kenntnis genommen hat.
CALVENDO verpflichtet sich, dem Rechteinhaber für realisierte Verkäufe der SPP, die seine Inhalte enthalten, Honorar zu bezahlen und die Abrechnung der Honorare gegenüber den Endkunden bzw. gegenüber dem Handel zu verwalten.
2.4 Die durch den Rechteinhaber akzeptierten allgemeinen Geschäftsbedingungen von CALVENDO sowie die
CALVENDO-Honorartabelle für SPP sind Bestandteil dieser Vereinbarung.
3.1 Der Rechteinhaber räumt CALVENDO an den Inhalten das nicht-exklusive unwiderrufliche, räumlich unbeschränkte, übertragbare Recht und die Lizenz für den Vertrieb des Werkes als SPP ein, und zwar direkt oder über Dritte, in allen Formaten und durch alle zur Verfügung stehenden Vertriebswege. Umfasst ist unter anderem das Recht
(i) zur Vervielfältigung und Verbreitung der Inhalte auf einseitig bedruckten Produkten bzw. gedruckt oder angebracht auf Produkten, die auf einzelnen Inhalten aufbauen wie zum Beispiel – aber nicht ausschließlich – Puzzles, Foto-Leinwände, Foto-Kissen, Stoffdesigns, Dekore, jeweils in allen Formaten; (ii) zur Vervielfältigung und Verbreitung der Inhalte auf elektronischen Datenträgern (elektronisches Offline-Recht); (iii) zur Anzeige, Vermarktung, Übermittlung, Bewerbung, zum Vertrieb, Verkauf und zur sonstigen digitalen oder nicht digitalen Zurverfügungstellung der Inhalte, auch in Social-Media-Kanälen; (iv) zur Änderung, Erweiterung und Fortentwicklung der Inhalte unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts und diese Bearbeitung wie die Inhalte selbst zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu verwerten; die in dieser Ziffer 3 (iv) genannten Bearbeitungsrechte räumt der Rechteinhaber auch dem Handel bzw. Lizenzpartnern von CALVENDO ein; (vi) das Recht zur Vergabe von deutsch- oder fremdsprachigen Lizenzen in das In- und Ausland; (vii) das Recht der ganzen oder teilweisen Vorab- und Nachveröffentlichung, z. B. in Zeitungen und Zeitschriften, auf elektronischen Datenspeichern oder über Onlineplattformen etc.; (v) das Merchandising-Recht, d. h. das Recht zur kommerziellen Auswertung der Inhalte durch Herstellung und Vertrieb von Waren und/oder des Anbietens von Dienstleistungen aller Art unter Verwendung von Vorkommnissen, Namen, Titeln, Abbildungen, Figuren oder sonstigen in einer Beziehung zu den Inhalten stehenden Zusammenhängen.
3.2 Weiter räumt der Rechteinhaber CALVENDO die nicht-exklusiven, widerruflichen, räumlich unbeschränkten, an Dritte übertragbaren und lizenzierbaren Rechte für die im Zeitpunkt des Abschlusses dieses Verlagsvertrags unbekannten Nutzungsarten ein. Neue Nutzungen werden gemäß nach §§ 31a, 32c UrhG angemessen vergütet.
3.4 Die Einräumung dieser Rechte gilt für alle Vertriebswege, zum Beispiel, aber nicht ausschließlich, Spielwaren-, Kunst-, Buch- und Möbelhandel.
3.3 Das Recht zur Vergabe von Nutzungsrechten an Dritte endet mit Beendigung des Nutzungsverhältnisses. Bereits bestehende Lizenzverträge bleiben davon unberührt.
3.4 Der Rechteinhaber ist berechtigt, den Vertrieb der Inhalte als SPP jederzeit zu beenden, soweit dieser Beendigung keine bereits abgeschlossenen Nutzungsverträge mit Dritten entgegenstehen und die Durchführung der Beendigung für CALVENDO möglich ist. Die Beendigung gilt nur für die Zukunft und erfolgt über das User-Profil in „Meine Projekte“ bzw. dem SBM über einen Link zum Zurückziehen eines Inhalts oder Werks (z.B. „Projekt zurückziehen“). Ziff. 10.1 gilt entsprechend.
3.5 Zur Sicherung einer optimalen Vermarktung gestattet der Rechteinhaber CALVENDO, nach eigenem Ermessen sämtliche Marketing- und Verkaufsförderungsaktivitäten in Bezug auf den Verkauf der SPP durchzuführen, welche die Inhalte enthalten - insbesondere diese SPP, zu Werbezwecken in vertretbarem Rahmen kostenlos oder preisreduziert zur Verfügung zu stellen. Für solche Marketing- oder Verkaufsförderungsaktivitäten schuldet CALVENDO kein oder reduziertes Honorar. Der Rechteinhaber kann nach Kenntnisnahme dem Einsatz seiner Inhalte für Marketing- und Verkaufsförderungsaktionen jederzeit für die Zukunft widersprechen.
3.6 CALVENDO verpflichtet sich, den Rechteinhaber (Ersteller) eines Inhalts auf dem Produkt und/oder seiner Verpackungen in angemessener Weise namentlich zu nennen.
Die für SPP verwendeten Inhalte müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Bild-Seitenverhältnis 3:2
Bilder, die vom Urheber in anderen Seitenverhältnissen eingereicht werden, werden von CALVENDO-System automatisch zugeschnitten auf 3:2. Der Urheber überprüft und korrigiert ggf. im SBM vor der Freigabe den Beschnitt. Tut er das nicht, akzeptiert er mit der Freigabe den Beschnitt durch CALVENDO.
Bestimmte SPP-Arten (z.B. bei Puzzle 4:3) können andere Beschnitte erforderlich machen. Entsprechende Erfordernisse werden dem Urheber im SBM angezeigt und ihm vor der Freigabe entsprechende Beschnitt-Möglichkeiten gegeben. Ändert er den Beschnitt nicht, akzeptiert er mit der Freigabe den Beschnitt durch CALVENDO.
Auflösung: 4724 x 3150 Pixel
Das CAVENDO-System überprüft automatisch jede eingereichte und freigegebene Bild-Datei bezüglich der Auflösung (DPI) auf seine Mindest-Tauglichkeit für bestimmte SPP-Arten und –Formate. Ergebnis der Prüfung kann die Ablehnung von Inhalten für alle oder einzelne SPP-Arten und –Formate sein.
Hinweis: JPG-Qualität nicht schlechter als 90%, um Kompressionsartefakte zu vermeiden.
5.1 Um das Gesamtprogramm und damit die anderen User bzw. Rechteinhaber nicht zu gefährden, ist CALVENDO zu einer Veröffentlichung des vom Rechteinhaber eingereichten Inhalts als SPP (egal in welcher SPP-Form) nicht verpflichtet.
5.2 Um für die Zielgruppen möglichst attraktiv und geeignet zu sein, wird der Inhalt von CALVENDO unter anderem auf die rechtliche Zulässigkeit ausschließlich in Bezug auf schädigende, bedrohende, rassistische, belästigende, beleidigende, gewaltverherrlichende, pornografische, jugendgefährdende Inhalte, die zu beanstanden sind, die Eignung für unterschiedliche SPP-Formen (Puzzle, Leinwand etc.) die handwerkliche Ausführung, die thematische Einordnung in das Vertriebsprogramm, Veröffentlichungstermine und den allgemeinen Qualitätseindruck geprüft. Eine solche Prüfung erfolgt in der Regel, nachdem ein Nutzer einen Inhalt eingestellt und dessen Freigabe als SPP beantragt hat. CALVENDO kann darüber hinaus von sich aus eine SPP-Freigabe für bestimmte ausgewählte Inhalte erteilen, die ein Nutzer – ohne bisherige Beantragung einer SPP-Freigabe – auf die Plattform eingestellt hat. In diesen Fällen führt eine darauf folgende Bestätigung des Nutzers – bei erstmaliger Freigabe verbunden mit der Bestätigung dieser Vereinbarung – zu einer sofortigen Vertriebsfreigabe.
5.3 CALVENDO wird sich bemühen, dem Rechteinhaber innerhalb eines Monats nach Beantragung der Freigabe das
Ergebnis der Prüfung mitzuteilen. Ein Anspruch auf Durchführung der Prüfung besteht nicht.
5.4 Ergibt die Prüfung, dass der Inhalt die in dieser Vereinbarung und den allgemeinen Geschäftsbedingungen von
CALVENDO festgelegten Eigenschaften hat und in das Vertriebsprogramm von CALVENDO passt, so wird CALVENDO den Inhalt zur Veröffentlichung als SPP auswählen, in der Regel mit einer EAN-Nummer (GTIN) versehen und zum Kauf anbieten. Mit der Freigabe durch CALVENDO oder mit der Bestätigung durch den Nutzer kommt diese Vereinbarung für den Inhalt verbindlich zustande. Soweit die Prüfung ergibt, dass der Inhalt aus bestimmten Gründen nicht zur Veröffentlichung als SPP freigegeben werden kann, wird CALVENDO dem Rechteinhaber dies mitteilen. Es besteht keine generelle Nachbesserungsmöglichkeit. Einen Rechteinhaber, der insgesamt bei 30 beantragten Inhalten in Folge abgelehnt wird, kann CALVENDO von der Plattform löschen bzw. die Inhalte-Einreichungsfunktion für SPP blockieren.
5.5 Spätestens 36 Monate nach der Erstveröffentlichung prüft CALVENDO jede SPP-Veröffentlichung auf ihre
Vermarktungsfähigkeit. Hat sich ein Inhalt als SPP nicht oder kaum verkauft, kann CALVENDO den Inhalt und die daraus abgeleiteten SPP aus dem Angebot nehmen. Als Richtwert für die Verkäuflichkeit gilt mindestens eine Bestellung pro Inhalt pro Kalenderjahr.
5.6. Der Rechteinhaber hat innerhalb des SBM die Möglichkeit, Änderungen an den seine Inhalte betreffenden Informationen und Metadaten vorzunehmen. Die Änderungsmöglichkeit (z.B. zu Verkaufspreisen) kann zu bestimmten Zeiten im Jahr (z.B. im Weihnachtsgeschäft) eingeschränkt sein. CALVENDO wird den Handel spätestens innerhalb von 30 Tagen über die Änderungen informieren. Es ist dem Rechteinhaber bekannt, dass im Falle von Änderungen ein vollständiger Austausch veralteter Informationen im Internet (z. B.Suchmaschinen, Online-Handelskataloge, Social-Media-Plattformen) oder in Handelssystemen in den meisten Fällen nicht möglich ist.
7.1 Der Rechteinhaber garantiert und gewährleistet, Inhaber sämtlicher Rechte an den Inhalten zu sein und über sämtliche Rechte gemäß dieser Vereinbarung verfügen, insbesondere Rechte an den eingestellten Inhalten einräumen zu können. Soweit der Rechteinhaber ausländischer Staatsangehöriger ist oder in ausländischen Rechtsordnungen entstandene Inhalte einstellt, garantiert und gewährleistet er, dass diese Inhalte auch nach deutschem Recht gemäß dieser Vereinbarung genutzt werdenkönnen.
7.2 Der Rechteinhaber garantiert und gewährleistet, dass weder die Ausübung der Rechte gemäß dieser Vereinbarung noch auf den Inhalten enthaltenes Material oder gezeigte Motive, noch die etwaigen genutzten Texte, noch der Verkauf oder Vertrieb von SPP, welche die Inhalte enthalten, Rechte am geistigen Eigentum, Schutzrechte oder sonstige Rechte einer natürlichen oder juristischen Person (bzw. eines sonstigen Rechtsträgers) verletzt oder gegen sie verstößt.
7.4 Der Rechteinhaber stellt CALVENDO, dessen Bevollmächtigte, Geschäftsführer, Mitarbeiter, verbundene Unternehmen und Unterauftragnehmer hinsichtlich sämtlicher Forderungen, Haftungsansprüche, Schäden, Klagen oder klagbarer Ansprüche (einschließlich angemessener Rechtsanwaltskosten) frei, die aus einer Verletzung der in dieser Vereinbarung dargelegten Zusicherungen, Gewährleistungen oder Pflichten des Rechteinhabers entstehen. CALVENDO ist berechtigt, zusätzlich auf eigene Kosten einen Anwalt seiner Wahl zur Verteidigung und Beilegung solcher Forderungen oder Klagen zu beauftragen. Es ist dem Rechteinhaber bekannt, dass im Falle von Rechtsverletzungen durch von ihm eingestellte Inhalte ein vollständiger Rückruf der SPP aus dem Internet (z. B. Suchmaschinen, Online-Handelskataloge, Social-Media-Plattformen) in den meisten Fällen nicht möglich ist. CALVENDO hat insoweit lediglich eine Kontrollmöglichkeit über die eigene Plattform. Soweit die Inhalte bereits auf Plattformen Dritter verteilt sind, wird sich CALVENDO bemühen, den Rechteinhaber hinsichtlich einer möglicherweise erforderlichen Rücknahme der Inhalte zu unterstützen.
7.5 Soweit durch einen Rechteinhaber eingestellte Inhalte ganz oder teilweise aus Elementen bestehen, die in einer Software zur Erstellung von Designs enthalten sind (z. B. Schriften), versichert der Rechteinhaber, die nach den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Software erforderlichen Rechte zur Einbindung dieser Elemente in die durch den Rechteinhaber eingestellten Inhalte sowie zu deren Verwendung gemäß dieser Vereinbarung zu haben.
7.6 Derzeit ist bei CALVENDO eine Nutzung von Bildern, deren Reproduktionsrechte bei der VG Bild-Kunst liegen, nur nach vorheriger Sondervereinbarung mit der VG Bild-Kunst möglich. Die VG Bild-Kunst nimmt die Reproduktionsrechte für ihre Mitglieder der Berufsgruppe I wahr. Der Rechteinhaber versichert daher, entweder kein Mitglied der Berufsgruppe I der VG Bild-Kunst (Bildende Künstler) zu sein bzw. keine Bilder zu verwenden, für die die VG Bild-Kunst die Reproduktionsrechte wahrnimmt oder CALVENDO die Mitgliedschaft in der VG Bild-Kunst bzw. die Verwendung von Bildern, deren Reproduktionsrechte bei der VG Bild-Kunst liegen, anzuzeigen. Die Anzeige erfolgt per E-Mail an: info@calvendo.com unter Angabe des Nutzernamens und des Titels oder Arbeitstitels Ihres Projekts. In diesem Fall kann eine Freigabe nur erfolgen, wenn CALVENDO eine entsprechende Sondervereinbarung mit der VG Bild-Kunst trifft. CALVENDO ist nicht verpflichtet, für eingereichte Werke eine solche Sondervereinbarung mit der VG Bild-Kunst abzuschließen und kann entsprechende Rechteinhaber und deren Werke jederzeit von der Freigabe ausschließen. Eine Suchmöglichkeit nach Künstlern mit Reproduktionsrechten bei der VG Bild-Kunst ist zu finden unter www.bildkunst.de.
8.1 CALVENDO haftet dem User gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
8.2 In sonstigen Fällen haftet CALVENDO – soweit in Ziff. 8.3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer
Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der User regelmäßig vertrauen durfte (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von CALVENDO vorbehaltlich der Regelung in Ziff. 8.3 ausgeschlossen.
8.3 Die Haftung von CALVENDO für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.
9.1 CALVENDO wird die Organisation der Produktion und des Absatzes der SPP über die CALVENDO Internet-Plattform übernehmen und den Vertrieb der SPP fördern. Zu einer Verwertung der eingeräumten Rechte ist CALVENDO nicht verpflichtet.
9.2 CALVENDO wird sämtliche Transaktionen, die Inhalte des Rechteinhabers enthalten, ordnungsgemäß abrechnen und die ihm zustehenden Einnahmen übermitteln.
9.3 CALVENDO kann eine Veröffentlichung jederzeit unterbrechen bzw. widerrufen.
10.1 Der Rechteinhaber kann die Inhalte für die Zukunft von der Plattform entfernen, indem er seinen Account deaktiviert und/oder die Inhalte in seinem Account (bei „Meine Projekte“) inaktiv setzt bzw. zurückzieht. CALVENDO wird in diesen Fällen den Handel spätestens innerhalb von 30 Tagen über die Nichtverfügbarkeit der Produkte, welche den jeweiligen Inhalt enthalten, informieren. Während dieser Übergangszeit können noch weitere Verkäufe stattfinden. In der Vergangenheit eingestellte Inhalte können dann nicht deaktiviert werden, wenn einer Entfernung bereits abgeschlossene Nutzungsverträge mit Dritten entgegenstehen oder die Entfernung aus sonstigen Gründen für CALVENDO nicht möglich ist.
10.2 CALVENDO kann jederzeit und aus beliebigem Grund Änderungen an der Plattform vornehmen oder Funktionen löschen oder einstellen.
10.3 CALVENDO kann einen Account deaktivieren, wenn ein Rechteinhaber gegen die Regeln von CALVENDO verstößt, zum Beispiel die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dabei werden sämtliche durch diesen Rechteinhaber eingestellten Inhalte ebenfalls gelöscht.
10.4 Nach der Deaktivierung eines Accounts werden alle personenbezogenen Daten des Rechteinhabers dauerhaft gelöscht, sobald diese für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses, zum Beispiel für die Auszahlung von Vergütungsansprüchen, nicht mehr erforderlich sind.
11.1 Auf diesen Vertrag ist das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (UN-Kaufrecht) anzu-wenden.
11.2 Sofern es sich bei dem Rechteinhaber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand München.
11.3 Der Rechteinhaber bestätigt ausdrücklich, sowohl die Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung als auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen von CALVENDO, die CALVENDO-Honorartabellen sowie alle weiteren Vereinbarungen gelesen und akzeptiert zu haben, die durch Bezugnahme Bestandteil der vor-liegenden Vereinbarung geworden sind.
11.4 Soweit CALVENDO es versäumt, auf irgendeiner Bestimmung dieser Vereinbarung zu bestehen oder eine solche durchzusetzen, so ist dies nicht als Verzicht auf eine Bestimmung oder ein Recht zu werten.
11.5 CALVENDO ist berechtigt, diese Vereinbarung ohne die Zustimmung des Rechteinhabers auf eine andere Partei zu übertragen, sofern sich diese Partei verpflichtet, an die Bestimmungen der Vereinbarung gebunden zu sein.
11.6 Sollte ein Teil der Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein, so sind die unwirksamen Bestimmungen oder Teilbestimmungen von den Parteien, oder – falls von den Parteien keine Einigung erzielt werden kann – von einem zuständigen Gericht durch eine oder mehrere wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die den Inhalt der unwirksamen gesamten oder Teilbestimmung so genau wie möglich wiedergeben.