zwischen der
CALVENDO Verlag GmbH
Ottobrunner Straße 39
82008 Unterhaching
(im Folgenden: „CALVENDO“)
und
Beispiel Urheber
Mustergültigstraße 1 A
11111 Urheberach
Musterland
(im Folgenden: „Rechteinhaber“)
zur Veröffentlichung von SPP-Werken
1.1 CALVENDO bringt Ihre Bilder, Texte, Templates und sonstigen Inhalte (im Folgenden: „Inhalte“) als einseitig bedruckte Produkte bzw. auf einzelnen Inhalten aufbauende Produkte wie zum Beispiel – aber nicht ausschließlich – Puzzles, Foto-Leinwände, Foto-Kissen, Stoffdesigns, Dekore (Single Page Products, im Folgenden: „SPP“) in den Handel. Sie sind kreativ, wir beherrschen die Produktions- und Verkaufsprozesse. Das geht einfach und schnell.
1.2 CALVENDO verlangt von Ihnen keine Einstellgebühren und keine Kostenbeteiligung. Das Einstellen ist kostenlos. Sie verdienen ab dem ersten verkauften Exemplar. Sie legen den Preis fest. Die Honorarabrechnung kontrolliert jedes Jahr ein Wirtschaftsprüfer. Das ist transparent.
1.3 CALVENDO geben Sie nur das Recht, aus Ihren Inhalten SPP zu erstellen und zu vertreiben. Sie räumen nicht-exklusive Nutzungsrechte ein und können somit Ihre Inhalte jederzeit anderweitig weiter verwenden. Das ist fair.
1.4 CALVENDO braucht eine gemeinsame Basis für unsere Zusammenarbeit, deshalb gibt es diese CALVENDO-SPP-Vereinbarung (im Folgenden: „Vereinbarung“). Wir haben sie einfach formuliert. Das ist partnerschaftlich.
2.1 CALVENDO bietet eine Online-Plattform, die es Kreativschaffenden und Rechteinhabern ermöglicht, Inhalte in qualitativ ansprechender Form als SPP zu veröffentlichen und zu vermarkten.
2.2 Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Vervielfältigung und Verbreitung von SPP sowie den darin enthaltenen Inhalten (Bilder, Texte etc.) und die Einräumung von nicht-exklusiven Nutzungsrechten an diesen Inhalten zu dem Zweck der bestmöglichen Verwertung durch CALVENDO und für den Rechteinhaber.
2.3 Der Rechteinhaber stellt CALVENDO seine unter „Meine Projekte“ eingestellten und in dem dortigen „SPP-Bildrechte- und Metadaten-Modul“ (im Folgenden „SBM“) als SPP freigegebenen Inhalte (im Folgenden: „Werk“ bzw. „Werke“ genannt) zur Veröffentlichung sowie umfassenden Verwertung als SPP zur Verfügung. Indem der Rechteinhaber im SBM die Inhalte (Bilder, Texte etc.) mit „Als SPP publizieren“ markiert und dafür ggf. zuvor oder erstmalig die Bedingungen dieser SPP-Vereinbarung akzeptiert, erfolgt die Freigabe und Rechteeinräumung bzw. der Abschluss dieser Vereinbarung. Ab dem Zeitpunkt des erstmaligen Akzeptierens gilt diese Vereinbarung auch für alle zukünftigen durch den Rechteinhaber mit „Als SPP publizieren“ markierten Inhalte. Hierauf wird der Rechteinhaber beim erstmaligen Akzeptieren dieser Vereinbarung sowie bei den zukünftigen Freigaben ausdrücklich hingewiesen.
In „Meine Projekte“ in Kombination mit dem SBM wird dem Rechteinhaber gezeigt, welche seiner Inhalte jeweils für die Nutzung als SPP nach Prüfung durch CALVENDO akzeptiert wurden. CALVENDO entscheidet in alleinigem Ermessen, welche Art von SPP mit den freigegebenen Inhalten veröffentlicht werden.
CALVENDO verpflichtet sich, dem Rechteinhaber für realisierte Verkäufe der SPP, die seine Inhalte enthalten, das in dieser Vereinbarung geregelte Honorar zu bezahlen und die Abrechnung der Honorare gegenüber den Endkunden bzw. gegenüber dem Handel zu verwalten.
2.4 Die durch den Rechteinhaber akzeptierten allgemeinen Geschäftsbedingungen von CALVENDO sowie die CALVENDO-Honorartabelle für SPP sind Bestandteil dieser Vereinbarung.
3.1 Der Rechteinhaber räumt CALVENDO an den Inhalten das nicht-exklusive unwiderrufliche, räumlich unbeschränkte, übertragbare und unterlizenzierbare Recht und die Lizenz für den Vertrieb des Werkes als SPP ein, und zwar direkt oder über Dritte, in allen Formaten und durch alle zur Verfügung stehenden Vertriebswege. Umfasst ist unter anderem das Recht
(i) zur Vervielfältigung und Verbreitung der Inhalte auf einseitig bedruckten Produkten bzw. gedruckt oder angebracht auf Produkten, die auf einzelnen Inhalten aufbauen wie zum Beispiel – aber nicht ausschließlich – Puzzles, Foto-Leinwände, Foto-Kissen, Stoffdesigns, Dekore, jeweils in allen Formaten; (ii) zur Vervielfältigung und Verbreitung der Inhalte auf elektronischen Datenträgern (elektronisches Offline-Recht); (iii) zur Anzeige, Vermarktung, Übermittlung, Bewerbung, zum Vertrieb, Verkauf und zur sonstigen digitalen oder nicht digitalen Zurverfügungstellung der Inhalte, auch in Social-Media-Kanälen; (iv) zur Änderung, Erweiterung und Fortentwicklung der Inhalte unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts (auch mittels der Verwendung bzw. des Trainings von System der Künstlicher Intelligenz) und diese Bearbeitung wie die Inhalte selbst zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu verwerten; die in dieser Ziffer 3 (iv) genannten Bearbeitungsrechte räumt der Rechteinhaber auch dem Handel bzw. Lizenzpartnern von CALVENDO ein; (vi) das Recht zur Vergabe von deutsch- oder fremdsprachigen Lizenzen in das In- und Ausland; (vii) das Recht der ganzen oder teilweisen Vorab- und Nachveröffentlichung, z. B. in Zeitungen und Zeitschriften, auf elektronischen Datenspeichern oder über Onlineplattformen etc.; (v) das Merchandising-Recht, d. h. das Recht zur kommerziellen Auswertung der Inhalte durch Herstellung und Vertrieb von Waren und/oder des Anbietens von Dienstleistungen aller Art unter Verwendung von Vorkommnissen, Namen, Titeln, Abbildungen, Figuren oder sonstigen in einer Beziehung zu den Inhalten stehenden Zusammenhängen.
3.2 Weiter räumt der Rechteinhaber CALVENDO die nicht-exklusiven, widerruflichen, räumlich unbeschränkten, an Dritte übertragbaren und lizenzierbaren Rechte für die im Zeitpunkt des Abschlusses dieses Verlagsvertrags unbekannten Nutzungsarten ein. Neue Nutzungen werden gemäß nach §§ 31a, 32c UrhG angemessen vergütet.
3.4 Die Einräumung dieser Rechte gilt für alle Vertriebswege, zum Beispiel, aber nicht ausschließlich, Spielwaren-, Kunst-, Buch- und Möbelhandel.
3.3 Das Recht zur Vergabe von Nutzungsrechten an Dritte endet mit Beendigung des Nutzungsverhältnisses. Bereits bestehende Lizenzverträge bleiben davon unberührt.
3.4 Der Rechteinhaber ist berechtigt, seine Freigabe für den Vertrieb der Inhalte als SPP jederzeit zu deaktivieren. Eine solche Deaktivierung gilt nur für die Zukunft. Sie gilt daher nicht für bereits hergestellte oder in Herstellung befindliche SPP Produkte sowie den Vertrieb von SPP Produkten, die bereits Gegenstand abgeschlossenen Nutzungsverträge mit Dritten sind oder die Deaktivierung für CALVENDO aus sonstigen Gründen nicht möglich ist. Die Deaktivierung, erfolgt über das User-Profil in „Meine Projekte“ bzw. dem SBM über einen Link zum Zurückziehen eines Inhalts oder Werks (z.B. „Projekt zurückziehen“). Ziff. 10.1 gilt entsprechend.
3.5 Zur Sicherung einer optimalen Vermarktung gestattet der Rechteinhaber CALVENDO, nach eigenem Ermessen sämtliche Marketing- und Verkaufsförderungsaktivitäten in Bezug auf den Verkauf der SPP durchzuführen, welche die Inhalte enthalten - insbesondere diese SPP, zu Werbezwecken in vertretbarem Rahmen kostenlos oder preisreduziert zur Verfügung zu stellen. Für solche Marketing- oder Verkaufsförderungsaktivitäten schuldet CALVENDO kein oder reduziertes Honorar.
3.6 CALVENDO verpflichtet sich, den Rechteinhaber (Ersteller) eines Inhalts auf dem Produkt und/oder seiner Verpackungen in angemessener Weise namentlich zu nennen. Der Rechteinhaber hat dazu entsprechende Angaben beim Upload seiner Inhalte zu machen. Er versichert, dass die beim Upload gemachten Angaben vollständig und richtig sind und keine weiteren Personen vom Verlag genannt werden müssen.
Die für SPP verwendeten Inhalte müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Bild-Seitenverhältnis 3:2
Bilder, die vom Urheber in anderen Seitenverhältnissen eingereicht werden, werden von CALVENDO-System automatisch zugeschnitten auf 3:2. Der Urheber überprüft und korrigiert ggf. im SBM vor der Freigabe den Beschnitt. Tut er das nicht, akzeptiert er mit der Freigabe den Beschnitt durch CALVENDO.
Bestimmte SPP-Arten (z.B. bei Puzzle 4:3) können andere Beschnitte erforderlich machen. Entsprechende Erfordernisse werden dem Urheber im SBM angezeigt und ihm vor der Freigabe entsprechende Beschnitt-Möglichkeiten gegeben. Ändert er den Beschnitt nicht, akzeptiert er mit der Freigabe den Beschnitt durch CALVENDO.
Auflösung: 4724 x 3150 Pixel
Das CAVENDO-System überprüft automatisch jede eingereichte und freigegebene Bild-Datei bezüglich der Auflösung (DPI) auf seine Mindest-Tauglichkeit für bestimmte SPP-Arten und –Formate. Ergebnis der Prüfung kann die Ablehnung von Inhalten für alle oder einzelne SPP-Arten und –Formate sein.
Hinweis: JPG-Qualität nicht schlechter als 90%, um Kompressionsartefakte zu vermeiden.
5.1 Um das Gesamtprogramm und damit die anderen User bzw. Rechteinhaber nicht zu gefährden, ist CALVENDO zu einer Veröffentlichung des vom Rechteinhaber eingereichten Inhalts als SPP (egal in welcher SPP-Form) nicht verpflichtet.
5.2 Um für die Zielgruppen möglichst attraktiv und geeignet zu sein, wird der Inhalt von CALVENDO unter anderem auf die rechtliche Zulässigkeit, die Eignung für unterschiedliche SPP-Formen (Puzzle, Leinwand etc.) die handwerkliche Ausführung, die thematische Einordnung in das Vertriebsprogramm, Veröffentlichungstermine und den allgemeinen Qualitätseindruck geprüft. Eine solche Prüfung erfolgt in der Regel, nachdem ein Nutzer einen Inhalt eingestellt und dessen Freigabe als SPP beantragt hat. CALVENDO kann darüber hinaus von sich aus eine SPP-Freigabe für bestimmte ausgewählte Inhalte erteilen, die ein Nutzer – ohne bisherige Beantragung einer SPP-Freigabe – auf die Plattform eingestellt hat. In diesen Fällen führt eine darauf folgende Bestätigung des Nutzers – bei erstmaliger Freigabe verbunden mit der Bestätigung dieser Vereinbarung – zu einer sofortigen Vertriebsfreigabe.
5.3 CALVENDO wird sich bemühen, dem Rechteinhaber innerhalb eines Monats nach Beantragung der Freigabe das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen. Ein Anspruch auf Durchführung der Prüfung besteht nicht.
5.4 Ergibt die Prüfung, dass der Inhalt die in dieser Vereinbarung und den allgemeinen Geschäftsbedingungen von CALVENDO festgelegten Eigenschaften hat und in das Vertriebsprogramm von CALVENDO passt, so wird CALVENDO den Inhalt zur Veröffentlichung als SPP auswählen, in der Regel mit einer EAN-Nummer (GTIN) versehen und zum Kauf anbieten. Mit der Freigabe durch CALVENDO oder mit der Bestätigung durch den Nutzer kommt diese Vereinbarung für den Inhalt verbindlich zustande. Soweit die Prüfung ergibt, dass der Inhalt aus bestimmten Gründen nicht zur Veröffentlichung als SPP freigegeben werden kann, wird CALVENDO dem Rechteinhaber dies mitteilen. Es besteht keine generelle Nachbesserungsmöglichkeit. Einen Rechteinhaber, der insgesamt bei 30 beantragten Inhalten in Folge abgelehnt wird, kann CALVENDO von der Plattform löschen bzw. die Inhalte-Einreichungsfunktion für SPP blockieren.
5.5 Spätestens 36 Monate nach der Erstveröffentlichung prüft CALVENDO jede SPP-Veröffentlichung auf ihre Vermarktungsfähigkeit. Hat sich ein Inhalt als SPP nicht oder kaum verkauft, kann CALVENDO den Inhalt und die daraus abgeleiteten SPP aus dem Angebot nehmen. Als Richtwert für die Verkäuflichkeit gilt mindestens eine Bestellung pro Inhalt pro Kalenderjahr.
5.6. Der Rechteinhaber hat innerhalb des SBM die Möglichkeit, Änderungen an den seine Inhalte betreffenden Informationen (z.B. Inhaltsbeschreibung) und Metadaten vorzunehmen. Die Änderungsmöglichkeit (z.B. zu Verkaufspreisen) kann zu bestimmten Zeiten im Jahr (z.B. im Weihnachtsgeschäft) eingeschränkt sein.
CALVENDO wird den Handel spätestens innerhalb von 30 Tagen über die Änderungen informieren. CALVENDO übernimmt keine Gewähr für eine Umsetzung der Änderungen auf den Handelsplattformen. Es ist dem Rechteinhaber bekannt, dass im Falle von Änderungen ein vollständiger Austausch veralteter Informationen im Internet (z. B. Suchmaschinen, Online-Handelskataloge, Social-Media-Plattformen) oder in Handelssystemen in den meisten Fällen nicht möglich ist.
6.1 CALVENDO verpflichtet sich, dem Rechteinhaber für jeden realisierten Verkauf eines SPP, welches von dem Rechteinhaber erstellte bzw. verwaltete Inhalte enthält, das nachfolgend geregelte Honorar zu bezahlen. Als realisiert gilt ein Verkauf, wenn vom Kunden bzw. Händler der Kaufpreis auf dem Konto von CALVENDO eingegangen ist und für das entsprechende Exemplar des SPP von CALVENDO innerhalb von 12 Monaten keine Gutschrift an den Kunden bzw. Händler erstellt werden musste (z. B. Remissionsrecht wegen defekter Ware). Soweit in diesem Fall der Rechteinhaber bereits vergütet wurde, sind zu viel bezahlte Vergütungen nach Wahl von CALVENDO durch den Rechteinhaber zurückzuerstatten oder mit zukünftig fälligen Honorarforderungen zu verrechnen.
6.2 CALVENDO verpflichtet sich, den Rechteinhaber an den Einnahmen der SPP seines Werkes entsprechend der CALVENDO-Honorartabellen für SPP zu beteiligen.
6.3 CALVENDO verpflichtet sich, die Abrechnung der Einnahmen aus den Verkäufen der SPP gegenüber dem Handel bzw. den Endabnehmern und gegenüber dem User durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen.
6.4 Das Honorar errechnet als prozentualer Anteil an den mit den SPP des Werkes erzielten Netto-Einnahmen. Die genaue Berechnung ergibt sich aus der im Zeitpunkt der Bestätigung dieser Vereinbarung durch den User gültigen CALVENDO-Honorartabelle für SPP.
6.5 Der Rechteinhaber kann die Höhe des erzielbaren Honorars durch seine Preisgestaltung beeinflussen. Die möglichen Preise und ihre Auswirkungen auf das Honorar ergeben sich aus der CALVENDO-Honorartabelle für SPP.
6.6 Die Honorarabrechnung erfolgt nach jedem Quartal und erst nach Zahlungseingang der für den Verkauf an die Händler und/oder Endkunden in Rechnung gestellten Beträge. Der Rechteinhaber ist für die Korrektheit der Angabe seiner Abrechnungsdaten (Adresse und Bankverbindung, Umsatzsteuerpflicht) in seinem Useraccount verantwortlich.
6.7 Sollten für die Honorarabrechnung erforderliche Verkaufsberichte eines Vertriebspartners CALVENDO verspätet zugehen, erfolgt die Abrechnung mit dem Rechteinhaber spätestens in dem auf den Zugang der erforderlichen Abrechnung folgenden Quartal. Die Abrechnung wird auch dann jeweils in das Folgequartal verschoben, wenn ein Mindesthonorar von 30,00 € (netto), unabhängig von der Angebotsform, über die Verkäufe erzielt wurden, nicht erreicht wird. Uneinbringliche Forderungen und Annullierungen, Überzahlungen für einen früheren Zeitraum sowie für die Durchsetzung dieser Vereinbarung entstandene Anwaltsgebühren werden vom Honorar in Abzug gebracht.
6.8 CALVENDO ist zu einer Zahlung von Honorar nicht verpflichtet, wenn die aufgrund dieser Vereinbarung eingeräumten Rechte nicht wahrgenommen werden können, etwa weil festgestellt wird, dass die Rechtewahrnehmung eine Verletzung der Rechte Dritter bedeutet.
6.9 CALVENDO ist berechtigt für Dritte (z. B. Zwischenhändler, Promotoren, Katalogbetreiber, Verlagsauslieferungen) für die erfolgreiche Vermittlung von Verkäufen solcher SPP, an denen der Rechteinhaber beteiligt ist, außer dem Anteil an den Verkaufseinnahmen eine Verwaltungs- oder Vermittlungsgebühr in angemessener Höhe einzubehalten, die sich ebenfalls aus der CALVENDO-Honorartabelle für SPP ergibt.
6.10 Sollte CALVENDO diese Vereinbarung beenden, weil der Rechteinhaber seine Zusicherungen und Gewährleistungen verletzt, ist CALVENDO berechtigt, den Account des Rechteinhabers (Nutzers) bzw. dessen Inhalte zu löschen. In diesem Fall verliert der Rechteinhaber seinen Anspruch auf sämtliche Honorare hinsichtlich der gelöschten Inhalte, die noch nicht an ihn ausgezahlt wurden.7.1 Der Rechteinhaber garantiert und gewährleistet, Inhaber sämtlicher Rechte an den Inhalten zu sein und über sämtliche Rechte gemäß dieser Vereinbarung verfügen, insbesondere Rechte an den eingestellten Inhalten einräumen zu können. Soweit der Rechteinhaber ausländischer Staatsangehöriger ist oder in ausländischen Rechtsordnungen entstandene Inhalte einstellt, garantiert und gewährleistet er, dass diese Inhalte auch nach deutschem Recht gemäß dieser Vereinbarung genutzt werden können.
7.2 Der Rechteinhaber garantiert und gewährleistet, dass weder die Ausübung der Rechte gemäß dieser Vereinbarung noch auf den Inhalten enthaltenes Material oder gezeigte Motive, noch die etwaigen genutzten Texte, noch der Verkauf oder Vertrieb von SPP, welche die Inhalte enthalten, Rechte am geistigen Eigentum, Schutzrechte (z.B. Markenrechte) oder sonstige Rechte einer natürlichen oder juristischen Person (bzw. eines sonstigen Rechtsträgers) verletzt oder gegen sie verstößt.
7.3 Soweit der Rechteinhaber Drittmaterial zur Erstellung der von ihm eingestellten Inhalte oder SPP verwendet, liegt es in der alleinigen Verantwortung des Rechteinhabers zu prüfen, ob etwaige in den begleitenden Infor¬mationen der Bilder und sonstigen Inhalte bzw. in den Produkt¬beschreibungen enthaltene Nutzungsbeschränkungen einer Verwendung im SPP und der Nutzung nach diesem Vertrag entgegenstehen. Gegebenenfalls muss der Rechteinhaber entsprechende Rechte bei den jeweiligen Rechteinhabern für eine Nutzung im Werk separat erwerben. Jegliche Verwendung von Drittinhalten ent¬gegen der in den Begleit¬informationen enthaltenen Nutzungshinweise und Be-schränkungen ist nicht erlaubt.
7.4 CALVENDO ist jederzeit berechtigt, den Vertrieb eines vom Rechteinhaber erstellten SPP einzustellen und Inhalte des Rechteinhabers von seiner Plattform zu löschen, insbesondere bei drohenden Rechtsverletzungen. CALVENDO wird den Rechteinhaber bei Ansprüchen Dritter wegen Rechtsverletzungen, insbesondere der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verletzung von Urheberrechten oder Markenrechten, durch den Vertrieb seiner Inhalte bzw. eines von ihm erstellten SPP informieren. Der Rechteinhaber wird CALVENDO nach besten Kräften bei der Verteidigung von Drittansprüchen unterstützen und der Rechteinhaber stellt CALVENDO, dessen Bevollmächtigte, Geschäfts¬führer, Mit¬arbeiter, verbundene Unternehmen, Unterauftragnehmer und alle anderen Ur¬heber, die Inhalte des Users zur Erstellung von weiteren Content-Produkten verwenden, hin-sichtlich sämtlicher For¬derungen, Haftungsansprüche, Klagen oder klagbarer An¬sprüche frei, die aus einer Verletzung der in dieser Vereinbarung dargelegten Zusiche¬rungen, Gewährleistungen oder Pflichten des Users entstehen und ersetzt CALVENDO alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten, Schäden und erforderlichen Aufwendungen und Auslagen (einschließlich der Kosten der Rechtsberatung und Rechtsverteidigung). Als Ersatz für die aufgewendete Arbeitszeit zur internen Bearbeitung eines Vorfalles ist CALVENDO berechtigt, dem Rechteinhaber eine angemessene Bearbeitungsgebühr, jedoch mindestens 100 Euro, in Rechnung zu stellen. Der Rechteinhaber ist berechtigt, den Nachweis eines geringeren Aufwands zur Bearbeitung zu führen.
7.5 Es ist dem Rechteinhaber bekannt, dass im Falle von Rechtsverletzungen durch von ihm einge¬stellte Bilder, Texte oder sonstige Inhalte bzw. SPP ein vollstän¬diger Rückruf aus dem Internet (z. B. Suchmaschinen, Online-Handelskataloge, Social-Media-Plattformen) in den meisten Fällen nicht möglich ist. CALVENDO hat insoweit lediglich eine Kontrollmöglichkeit über die eigene Platt¬form. So¬weit die Inhalte bereits auf Plattformen Dritter verteilt sind, wird sich CALVENDO bemühen, den Rechteinhaber hinsichtlich einer mög¬licherweise erforderlichen Rücknahme der Inhalte zu unterstützen.
7.6 Soweit durch einen Rechteinhaber eingestellte Inhalte ganz oder teilweise aus Elementen bestehen, die in einer Software zur Erstellung von Designs enthalten sind (z. B. Schriften), versichert der Rechteinhaber, die nach den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Software erforderlichen Rechte zur Einbindung dieser Elemente in die durch den Rechteinhaber eingestellten Inhalte sowie zu deren Verwendung gemäß dieser Vereinbarung zu haben.
7.7 Die Zusicherungen und Gewährleistungen sowie Freistellungsverpflichtung nach diesem Abschnitt gelten ausdrücklich auch für vom Rechteinhaber mit Hilfe von Systemen Künstlicher Intelligenz erstellte Bilder, Texte und sonstige Inhalte. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Rechteinhabers sicherzustellen, dass eine Verwendung der Bilder, insbesondere des KI-erstellten Motivs nach den Vorgaben dieses Vertrags rechtmäßig ist. Der Rechteinhaber verpflichtet sich, Bild-Inhalte, die mit Hilfe von Systemen Künstlicher Intelligenz erstellt wurden, beim Upload mit einem entsprechenden Hinweis zu versehen.
7.8 Derzeit ist bei CALVENDO eine Nutzung von Bildern, deren Reproduktionsrechte bei der VG Bild-Kunst liegen, nur nach vorheriger Sondervereinbarung mit der VG Bild-Kunst möglich. Die VG Bild-Kunst nimmt die Reproduktionsrechte für ihre Mitglieder der Berufsgruppe I wahr. Der Rechteinhaber versichert daher, entweder kein Mitglied der Berufsgruppe I der VG Bild-Kunst (Bildende Künstler) zu sein bzw. keine Bilder zu verwenden, für die die VG Bild-Kunst die Reproduktionsrechte wahrnimmt oder CALVENDO die Mitgliedschaft in der VG Bild-Kunst bzw. die Verwendung von Bildern, deren Reproduktionsrechte bei der VG Bild-Kunst liegen, anzuzeigen. Die Anzeige erfolgt per E-Mail an: info@calvendo.com unter Angabe des Nutzernamens und des Titels oder Arbeitstitels Ihres Projekts. In diesem Fall kann eine Freigabe nur erfolgen, wenn CALVENDO eine entsprechende Sondervereinbarung mit der VG Bild-Kunst trifft. CALVENDO ist nicht verpflichtet, für eingereichte Werke eine solche Sondervereinbarung mit der VG Bild-Kunst abzuschließen und kann entsprechende Rechteinhaber und deren Werke jederzeit von der Freigabe ausschließen. Eine Suchmöglichkeit nach Künstlern mit Reproduktionsrechten bei der VG Bild-Kunst ist zu finden unter www.bildkunst.de.
8.1 CALVENDO haftet dem User gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
8.2 In sonstigen Fällen haftet CALVENDO – soweit in Ziff. 8.3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der User regelmäßig vertrauen durfte (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von CALVENDO vorbehaltlich der Regelung in Ziff. 8.3 ausgeschlossen.
8.3 Die Haftung von CALVENDO für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.
9.1 CALVENDO wird die Organisation der Produktion und des Absatzes der SPP über die CALVENDO Internet-Plattform übernehmen und den Vertrieb der SPP fördern. Zu einer Verwertung der eingeräumten Rechte ist CALVENDO nicht verpflichtet.
9.2 CALVENDO wird sämtliche Transaktionen, die Inhalte des Rechteinhabers enthalten, ordnungsgemäß abrechnen und die ihm zustehenden Einnahmen übermitteln.
9.3 CALVENDO kann eine Veröffentlichung jederzeit unterbrechen bzw. widerrufen.
10.1 Der Rechteinhaber kann die Inhalte für die Zukunft von der Plattform entfernen, indem er seinen Account deaktiviert und/oder die Inhalte in seinem Account (bei „Meine Projekte“) inaktiv setzt bzw. zurückzieht. Mit Deaktivierung endet diese SPP Vereinbarung hinsichtlich des entfernten Inhalts. Die Deaktivierung hat jedoch nur Wirkung für die Zukunft. Sie lässt insbesondere den weiteren Vertrieb und die Rechtseinräumung von bereits hergestellten (oder in der Herstellung befindlichen) SPP-Produkten, deren Bestandteil der Inhalt ist, unberührt. Ebenso können in der Vergangenheit eingestellte Inhalte dann nicht deaktiviert werden, wenn einer Entfernung be¬reits abgeschlossene Nutzungsverträge mit Dritten entgegenstehen oder die Entfernung aus sonstigen Gründen für CALVENDO nicht mög¬lich ist.
10.2 CALVENDO kann jederzeit und aus beliebigem Grund Änderungen an der Plattform vornehmen oder Funktionen löschen oder einstellen.
10.3 CALVENDO kann einen Account in den AGB genannten Fällen löschen, insbesondere wenn ein Urheber gegen die Regeln von CALVENDO verstößt. Mit der Löschung des Accounts durch CALVENDO endet die Nutzungsmöglichkeit der Plattform für den Rechteinhaber und sämtliche durch diesen Rechteinhaber eingestellten Inhalte werden ebenfalls gelöscht. Ausgenommen sind jedoch in der Vergan¬genheit eingestellte und nicht gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßende Bilder, Inhalte des Rechteinhabers, die bereits Bestandteil eines veröffentlichten bzw. in der Herstellung befindlichen SPP-Produkts geworden sind oder einer Löschung bereits abgeschlossene Vertriebs- oder Nutzungsverträge mit Dritten entgegenstehen. CALVENDO ist berechtigt, die entsprechenden Rechte an diesen Inhalten im erforderlichen Umfang zeitlich unbeschränkt weiter zu nutzen.
10.4 Nach der Deaktivierung eines Accounts werden alle personenbezogenen Daten des Rechteinhabers dauerhaft gelöscht, sobald diese für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses, zum Beispiel für die Auszahlung von Vergütungsansprüchen, nicht mehr erforderlich sind.
11.1 Auf diesen Vertrag ist das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden.
11.2 Sofern es sich bei dem Rechteinhaber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand München.
11.3 Der Rechteinhaber bestätigt ausdrücklich, sowohl die Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung als auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen von CALVENDO, die CALVENDO-Honorartabellen sowie alle weiteren Vereinbarungen gelesen und akzeptiert zu haben, die durch Bezugnahme Bestandteil der vorliegenden Vereinbarung geworden sind.
11.4 Soweit CALVENDO es versäumt, auf irgendeiner Bestimmung dieser Vereinbarung zu bestehen oder eine solche durchzusetzen, so ist dies nicht als Verzicht auf eine Bestimmung oder ein Recht zu werten.
11.5 CALVENDO ist berechtigt, diese Vereinbarung ohne die Zustimmung des Rechteinhabers auf eine andere Partei zu übertragen, sofern sich diese Partei verpflichtet, an die Bestimmungen der Vereinbarung gebunden zu sein.
11.6 Sollte ein Teil der Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein, so sind die unwirksamen Bestimmungen oder Teilbestimmungen von den Parteien, oder – falls von den Parteien keine Einigung erzielt werden kann – von einem zuständigen Gericht durch eine oder mehrere wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die den Inhalt der unwirksamen gesamten oder Teilbestimmung so genau wie möglich wiedergeben.