Stand 08.08.2016 (Die älteren Handels-AGB finden Sie unter AGB 2014)
1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen CALVENDO und dem Handel bzw. Weiterverkäufer (im Folgenden: „Käufer“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Anders lautende oder abweichende Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Käufers sind unwirksam, auch wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2 Der Käufer handelt beim Abschluss des Vertrags in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit als Handel bzw. Weiterverkäufer. Der Käufer tritt dabei entweder als Großhändler (Versand an Käufer) oder als Zwischenhändler auf, dessen Ware direkt an Endkunden (Dropshipping) versendet wird.
2.1 Der Verkäufer stellt ein Portal für den Handel bzw. Weiterverkäufer bereit, durch das gewerbliche Käufer unter anderem Zugriff auf den jeweiligen Artikelstamm des Verkäufers bekommen. Die Verkaufs- und Lieferbedingungen werden dem Käufer bei Registrierung in diesem Portal mitgeteilt. Die Verkaufs- und Lieferbedingungen des Verkäufers gelten spätestens mit Entgegennahme der Ware durch den Käufer bzw. den Kunden des Käufers für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte als vereinbart. Alle Lieferungen erfolgen zu unseren jeweils gültigen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Erfolgt die Lieferung durch das Cornelsen Verlagskontor in Bielefeld, werden ergänzend dessen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Vertragsbestandteil. Hierauf wird der Käufer bei der Registrierung als Händler hingewiesen.
2.2 Abweichungen von den Verkaufs- und Lieferbedingungen des Verkäufers sowie mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit für jeden einzelnen Auftrag der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
2.3 Die Mindestauftragshöhe (nach Verkaufspreisen) beträgt bei Erstaufträgen € 150,–.
Der Verlag behält sich vor, Neukunden zunächst nur gegen Vorkasse oder gegen Bankeinzugsermächtigung zu beliefern.
3.1 Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend. Insbesondere stellt der durch den Verkäufer jeweils bereit gestellte und durch den Käufer eingesehene Artikelstamm lediglich ein Angebot des Verkäufers zur Abgabe eines Angebotes durch den Käufer dar.
3.2 Bei dem Verkäufer eingehende Bestellungen des Käufers sowie Angebote, Auskünfte und Vereinbarungen der Vertreter des Verkäufers werden mit schriftlicher Bestätigung oder mit Ausführung der Bestellung innerhalb von sechs Monaten nach Eingang der Bestellung verbindlich.
4.1 Die Berechnung erfolgt immer ausgehend vom gültigen Bruttoverkaufspreis abzüglich Handelsrabatt. Sämtliche Einkaufspreise verstehen sich in Euro, netto ohne Skonto und sonstigen Nachlass sowie ausschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer zuzüglich Versandkosten gemäß Ziffer 5. Die Verkaufspreise enthalten Mehrwertsteuer und gelten außer bei Büchern und Posterbüchern (Flipart) als unverbindliche Preisempfehlung. Der Verkauf von Büchern (nicht der Kalender) unterliegt der Preisbindung. Der Käufer verpflichtet sich, diese Preise einzuhalten.
4.2 Falls nicht im Einzelfall ein Festpreis schriftlich vereinbart ist, wird – unabhängig vom Datum der Bestellung – der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Preis berechnet.
5.1 Versand und Nachlieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Versandkosten werden in den jeweiligen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen angegeben.
5.2 Transportschäden hat der Käufer dem frachtführenden Unternehmen sofort bei Übernahme zu melden und sich bestätigen zu lassen.
6.1 Alle Aufträge werden unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeiten des Verkäufers ausgeführt. Der Käufer ist mit Teillieferung(-en) einverstanden. Umstände, die die Lieferung oder den bestimmungsgemäßen Vertrieb der Erzeugnisse des Verkäufers behindern, erschweren und/oder die Zahlung gefährdet erscheinen lassen, lassen Lieferungs- und Vorleistungspflicht entfallen. Eine Lieferungspflicht entfällt ebenfalls bei Nachlieferungen mit einem Auftragswert unter € 25,–.
6.2 Die gewöhnliche Lieferzeit an den Endkunden des Käufers beträgt 3 bis 5 Werktage. Die Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer.
6.3 Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt der Verkäufer dem Käufer dies in der Auftragsbestätigung mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Verkäufer von einer Auftragsbestätigung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. Ist das vom Käufer gewünschte Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Verkäufer dem Käufer dies ebenfalls in der Auftragsbestätigung mit.
6.4 Überschreitet der Verkäufer eine vereinbarte Lieferfrist, so bleibt der Kunde zur Abnahme verpflichtet, bis eine vom Käufer schriftlich zu setzende Nachfrist von mindestens zwei Wochen abgelaufen ist.
6.5 Nach Ablauf der Nachfrist ist der Kunde nur zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, dass wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fristüberschreitung Schadenersatz verlangt werden kann.
6.6 Die Vereinbarung eines Liefer- bzw. Leistungstermins begründet kein Fixgeschäft.
6.7 Der Versand erfolgt bei Puzzlen durch DHL, ansonsten je nach Paketgröße durch DHL, GLS oder sonstige Dienstleister. Die Ware wird im Auftrag des Käufers jeweils vom Produktionsstandort des Produkts direkt an den Endkunden versendet (Dropshipping).
7.1 Erkennbare Mängel müssen innerhalb von acht Tagen nach Ablieferung beim Endkunden des Käufers schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Rüge von erkennbaren Mängeln ausgeschlossen.
7.2 Schadenersatzansprüche jeder Art gegen den Verkäufer sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des Verkäufers oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen entstanden ist oder dass es an zugesicherten Eigenschaften der Ware fehlt.
7.3 Die Haftungsfreizeichnung nach 7.2 gilt nicht, wenn der Schadenersatzanspruch aus der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht resultiert. Vertragswesentliche Pflichten sind insbesondere solche, durch deren Verletzung der Vertragszweck gefährdet wird. Sofern eine vertragswesentliche Pflicht leicht fahrlässig verletzt wurde, ist die Ersatzpflicht auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens beschränkt.
7.4 Unberührt bleibt die Haftung bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.1 Der Verkäufer haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Die Gewährleistungsfrist auf vom Verkäufer gelieferte Sachen beträgt 12 Monate.
8.2 Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
9.1 Die Rechnungen des Verkäufers sind ohne Skontoabzug spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung netto zahlbar. Wechsel werden nicht angenommen.
9.2 Abweichende Zahlungsbedingungen müssen für jeden Einzelfall vor Abholung oder Absendung der Ware schriftlich vereinbart sein.
9.3 Gegenüber der Kaufpreisforderung des Verkäufers kann der Käufer nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
9.4 Im Falle mehrerer Forderungen des Verkäufers aus verschiedenen Einzellieferungen ist der Verkäufer bei Verzug des Käufers mit der Bezahlung einer fälligen Rechnung berechtigt, auch die Forderungen aus den übrigen Rechnungen, ungeachtet einer etwaigen späteren Fälligkeit dieser Rechnungen, sofort fällig zu stellen.
9.5 Die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Verkäufer nicht aus.
10.1 Ergänzend zu 8.3 ist der Verkäufer berechtigt, mit allen eigenen fälligen Forderungen sowie den fälligen Forderungen verbundener Unternehmen, gegen Forderungen des Käufers aufzurechnen.
10.2 Verbundene Unternehmen des Verkäufers sind: Media-Print Group GmbH, Eggertstraße 30, 33100 Paderborn.
11.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher ihm aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer jetzt oder zukünftig zustehenden Forderungen vor.
11.2 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware jederzeit widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm untersagt. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung des Eigentums hat er den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen.
11.3 Die Forderung aus der Weiterveräußerung tritt der Käufer schon jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware mit allen Neben- und Gestaltungsrechten an den Verkäufer ab, der diese Abtretung schon jetzt annimmt. Der Käufer ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange der Verkäufer diese Ermächtigung nicht widerrufen hat. Nimmt der Käufer die Forderung aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in ein mit seinem Kunden bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so ist die Kontokorrentforderung in voller Höhe abgetreten. Nach erfolgter Saldierung tritt an ihre Stelle der anerkannte Saldo, der bis zur Höhe des Betrages als abgetreten gilt, den die ursprünglich abgetretene Forderung ausmachte. Die Sicherungsabtretung umfasst im Falle des Verkaufs und Vertriebs von Fortsetzungswerken auch das Recht des Käufers gegenüber seinem Abnehmer, den Bezug weiterer Teile des Fortsetzungswerkes zu verlangen. Bei Abwicklung der Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer durch laufende Rechnung (Kontokorrent) gelten der Eigentumsvorbehalt und die Sicherungsabtretung als Sicherheit für die Saldoforderung des Verkäufers.
11.4 Kommt der Käufer mit seinen Vertragspflichten gegenüber dem Verkäufer in Verzug oder tritt eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig. In diesen Fällen ist der Verkäufer unbeschadet seiner sonstigen Rechte befugt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware abzuholen. Der Käufer verliert sein Recht zum Besitz. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer ferner alle zur Geltendmachung der abgetretenen Rechte erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und die Anschriften der Schuldner sowie den Bestand der Forderungen bzw. den Inhalt der Rechte mitzuteilen.
11.5 Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Rechnungswert die zu sichernden Forderungen (einschließlich eventueller Zinsen und Nebenkosten) um 20 % übersteigt.
12.1 Die dem Käufer gelieferten Verkaufshilfen bleiben Eigentum des Verkäufers.
12.2 Die Warenpräsentation ist ausschließlich für Produkte aus dem Programm des Verkäufers bestimmt.
12.3 Der Verkäufer behält sich in jedem Fall vor, die Verkaufshilfen wieder einzuziehen.
12.4 Bei Beschädigung oder Verlust kann der Verkäufer die überlassenen Verkaufshilfen in Rechnung stellen.
Alle vom Verkäufer an den Käufer gelieferten Produkte genießen den gesetzlichen Urheberschutz. Abdrucke, Reproduktionen, Vervielfältigungen gleich welcher Art sowie die Weiterverwendung von einzelnen Kalenderblättern oder Fotos zu gewerblichen Zwecken sind nur mit dem schriftlichen Einverständnis des Verkäufers gestattet.
Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertrag ist München.
15.1 Die Rückgabe von POD-Ware, die auf Bestellung produziert wurde, ist ausgeschlossen. Bei komplett vorgefertigten Produkten (Lagerware) erfolgt die Übergabe an Vertriebsmitarbeiter oder durch Rücksendung, unter Beifügung eines Rücknahmescheines. Die Rücklieferung muss frei Haus erfolgen.
Auf Käuferwunsch individualisierte oder personalisierte Ware (zum Beispiel aber nicht ausschließlich nach individueller Vereinbarung mit dem Käufer durch den Verkäufer nach bestimmten Vorgaben bedruckte Ware) ist von der Rücknahme ausgeschlossen.
15.2 Das Rückgaberecht bezieht sich nur auf die im Rücknahmeschein aufgeführten Produkte. Die zurückzugebenden Produkte müssen mindestens aus dem Cover und einer Innenseite aus der zweiten Jahreshälfte bestehen.
15.3 Für die zurückgegebenen Kalender erhält der Kunde eine Gutschrift in Höhe des ursprünglichen Bezugspreises der zurückgegebenen Waren. Die bezogenen Mengen müssen entsprechend den vereinbarten Zahlungskonditionen bereits bezahlt sein, bei Zahlungsverzug entfällt das Rückgaberecht.
16.1 Der Vertrag untersteht ausschließlich deutschem Recht.
16.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer, auch über das Zustandekommen des Vertrages ist München.
16.3 Sollten einzelne Bestimmungen aus den vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Unterhaching, August 2016
CALVENDO Verlag GmbH
Ottobrunner Str. 39
D-82008 Unterhaching
Geschäftsführer:
Hans-Joachim Jauch, Ulf Stornebel